MDK-Anfrage wegen Appendektomie:Ambulant zu erbringen?

  • Hallo Forum.
    Erstmalig gibt es eine Anfrage wegen einer lap.Appendektomie (5-470.1 ).Der MDK sagt,das Eingriff auch ambulant hätte erfolgen können.Wie ist zu verfahren?
    Meine erste Eingebung lautet:Widerspruch,da Prozedur nicht im Katalog nach §115b auftaucht.Allerdings hat Prozedur auch eine ebm-Bewertung.


    Danke für Eure Einschätzungen, B. Mc Cafferty

  • Hallo,
    dass die Prouzedur auch eine EBM-Bewertung hat, ist in keiner Weise dafür zu verwenden, dass sie auch ambulant zu erbringen wäre.

    Grüße von der Ostsee - Sommer ist wieder da,

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Guten Morgen.

    Nach Vorlage des aktuellen Katalog Abschnitt 1 - 3 \"Ambulant durchführbare Operationen und sonstige stationsersetzende Eingriffe gemäß §115 b SGB V\", vor allem unter Abschnitt 3 EBM ohne OPS-Zuordnung ist dieser Eingriff nicht vorgesehen. Somit ist kein Grund vorliegend, den Eingriff ambulant vorzunehmen. Ich sehe aus medizinisch forensischer Sicht auch ein erhebliches Risiko der ambulanten Betreuung, da es bei diesen Eingriffen sich in der Regel nicht um elektive sondern um notfallmäßige Eingriff handelt.

    Gruß aus NRW

  • Hallo Forum,
    ich möchte hier gern anknüpfen.
    Ich habe ebenfalls eine MDK-Anfrage auf amb. Pot. bei Appentektomie(5-470.1 )
    Muss ich dieser Anfrage nachkommen? Der Kode ist nicht im 115 b SGB V Katalog hinterlegt.

    Gruß,
    B. Schrader

  • Hallo,

    daraus, dass der Eingriff nicht im AOP-Katalog enthalten ist, kann nicht automatisch geschlossen werden, dass er nur stationär erbracht werden kann - ein Verweis hierauf schadet aber sicher nicht, immerhin wurde der Katalog ja von den entspr. Fachgesellschaften mitentwickelt. Diese waren also offenbar nicht der Ansicht, dass eine Appendektomie ambulant erbringbar ist.

    Daraus, dass der Eingriff im EBM enthalten ist kann nicht geschlossen werden, dass er grundsätzlich ambulant erbracht werden kann. Auch Belegärzte nutzen den EBM für die Abrechnung ihrer (belegärztlich) stationär erbrachten Leistungen.

    Letztendlich bleibt die fachliche Argumentation: Eine Appendektomie ist -egal ob offen chirurgisch oder laparoskopisch - (und auch ohne Appendizitis) ein Eingriff mit Eröffnung des Darmlumens mit den entspr. Risiken der Nahtinsuffizienz, Peritonitis etc. Auch Klammernahtgeräte sind nicht immer dicht! (Und wenn es ein Anwenderfehler war, egal).

    Ich (als Chirurg) hätte mich nicht getraut, Pat. danach zu entlassen. Das würde einem jeder Gutachter später vor Gericht gnadenlos als Vernachlässigung der ärztlichen Sorgfaltspflicht um die Ohren hauen - m.E. zu Recht. Und auch ich als Chirurg würde z.B. meine Kinder nicht am gleichen Abend wieder mitnehmen.

    Viel Erfolg bei der Erwiderung, J. Helling

    PS: ggf. wäre hier ein MDK-Gutachter des gleichen Fachgebietes interessant...

  • Liebes Forum,

    nur zur Ergänzung: nicht mit auf der Liste ist auch die Cholezystektomie, die im Ausland schon oft ambulant erbracht wird, häufig elektiv durchgeführt wird und nun offensichtlich auch das Interesse der Kassen findet. Bisher lagen bei uns im Hause die Patienten 2-4 Tage. Und nun haben wir erstmals MDK-Gutachten bekommen, die die Verweildauer auf einen Tag drücken wollen.
    Damit dürfte der Druck auf egal welche Laparoskopien deutlich zunehmen...

    Beste Grüße aus dem nassen Osten

    G.

  • Genau.

    Und in Norwegen werden auch Unterschenkelverriegelungsnägel bei Frakturen bei Touristen ambulant erbracht. Und dann bekommt man ein Paar Gehstüzen in die Hand gedrückt und bitte entlasten, möglichst viel hochlegen und morgen zur Kontrolle wiederkommen.

    Vieles geht....

    Und demnächst wird dann darauf verwiesen, dass Kolonchirurgie ja auch als \"fast track\" möglich ist... und wenn man sich ein bisschen beeilt, kann man da doch sicherlich auch unter der unteren GvD bleiben, oder?

    Und damit stehen wir wieder im Spannungsfeld zwischen eigener Ökonomie, Ökonomie des Kostenträgers, Wunsch und Anspruch des Patienten, dem Haftungsrecht und der \"Versorgungsrealität\"... und wem noch alles.

    Ich will gar nicht bestreiten, dass noch vieles in den ambulanten Bereich überführt werden kann, aber dann müssen dafür auch die entsprechenden Voraussetzungen und Strukturen geschaffen werden. Ich will hier nur eine adäquate - zumindest kostendeckende - Vergütung nennen. Und das nicht nur für die Krankenhäuser, natürlich auch für die niedergelassenen Kollegen. Und entspr. Pflege, undundund.... ?(

    Aber demnächst wird ja alles reformiert und dann wird ja alles besser... :totlach:

    Ich höre jetzt lieber auf.....

    Gruß, J.Helling

  • Hallo zusammen,

    man betrachtet ja teils staunend und teils geschockt, was so alles ambulant geht (oder gehen soll).
    Gibt es eigentlich wissenschaftliche Untersuchungenn zu dem Thema (Komplikationen, Outcome, etc.)?
    Für Hinweise, links usw. wäre ich sehr dankbar!
    (Bitte nicht vom Wido!)

    Viele Grüße
    NiR

  • Liebes Forum, lieber Nichtraucher,

    als nichtärztliche Kodierkraft bin ich nach solchen Gutachten weniger geschockt als neugierig. Der Katalog ist ja nicht der Medizin letzte Weißheit, sondern ein Verhandlungsergebnis mit vielen Einflußfaktoren. Daß daneben noch eine Menge anderes geht, wird klar, wenn man mal beim Bundesverband der Ambulanten Chirurgen nachschaut. Daß Arthroskopien, Leistenhernien und Varizen inzwischen ambulant erbracht werden, hat sich ja auch durchgesetzt. Nein, ich denke, als Haus muß man dem Fortschritt eher voraus als mit Riesenschritten hinterher sein. Und wenn wir nun bei dem Gang durch die Akten oder über Station feststellen, daß die Patienten mit den laparoskopischen Gallen schon am 2. Tag unten an der Cafetria stehen, dann sollte man dem Aufmerksamkeit schenken - bevor es andere tun...

    G.

  • Hallo Gital,

    das Problem dabei ist, dass derselbe Patient am 3. Tag u.U. neben der Cafeteria *liegt* - Nachblutungen, Nahtinsuffizienzen und andere unschöne Dinge können einen Patienten sehr schnell in Lebensgefahr bringen, auch wenn es ihm bis gerade eben noch gut ging. Und in diesen Fällen sollte man den Patienten schon so lange stationär belassen, bis das Risiko bedrohlicher Akutkomplikationen vorbei ist. Natürlich könnte man kleinere abdominelle Eingriffe auch ambulant erbringen - die Frage ist halt, ob der Patient im Falle einer Komplikation die Klinik noch rechtzeitig erreicht. Klassisches Beispiel in der Art (wenn auch andere Körperregion) ist die Tonsillektomie: Da ist der Patient auch nach einem Tag quietschfidel (zumindest, solange er nicht schlucken muss) - trotzdem läuft er bis zum 7. Tag Gefahr, eine massive Nachblutung zu erleiden, mit der er ambulant verbluten würde, bevor er die Klinik überhaupt erreicht. Wie sagte doch ein amerikanischer Kollege auf die Frage nach Komplikationen bei großen ambulanten Eingriffen: \"well - they never come back...\"

    wolkige Gruesse

    MDK-Opfer

  • Guten Morgen MDK- Opfer,

    wollen Sie damit sagen das Ihre Pat. nach einer Tonsillektomie 7Tage bei Ihnen liegen?

    Ich glaube doch nicht! Oder :d_zwinker:

    Was uns aber immer noch fehlt, wenn wir verstärkt ambulant operieren sollen, ist eine vernünftige Nachbetreuung.

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)