Liebes Forum,
mit einer Krankenkasse besteht zur Zeit ein Dissens in der Kodierung des akuten Myokardinfarktes.
Fallbeispiel:
In einem externen Krankenhaus wird ein Patient mit einem akuten Myokardinfarkt (AMI)aufgenommen. Zur weiteren Behandlung wird er zu uns verlegt.
Kodierung zur Zeit:
HD: I21.- Akuter Myokardinfarkt
ND: I25.- Arteriosklerotische Herzkrankheit (...)
Die Krankenkasse bestreitet, dass der AMI die HD sei, und bezieht sich auf die DKR D002d:
\"Zuweisung der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose
Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren und das Symptom wird nicht kodiert. Dies betrifft Symptome, die im Regelfall als eindeutige und unmittelbare Folge mit der zugrunde liegenden Krankheit vergesellschaftet sind.\"
Unsere Argementation ist wie folgt:
Generell ist der DKR D002d zu folgen, es sei denn, das eine spezielle Kodierregel besteht (siehe Einleitung, Seite V:
\"In den Speziellen Kodierrichtlinien werden besondere Fallkonstellationen beschrieben, die entweder der konkreten Festlegung dienen oder bei denen aus Gründen der DRG-Logik von den Allgemeinen Kodierrichtlinien abgewichen werden muss.\")
Zu den Krankheiten des Kreislaufsystems liegt eine spez. Kodierrichtlinie vor (0901d):
\"Angina pectoris (I20.–)
Liegt bei einem Patienten eine Angina pectoris vor, ist der entsprechende Kode vor dem Kode der Koronaratherosklerose anzugeben.
Wenn ein Patient mit instabiler Angina pectoris aufgenommen wird und diese sich während des Krankenhausaufenthaltes zu einem Myokardinfarkt entwickelt, ist nur der Kode für einen Myokardinfarkt anzugeben.
Wenn der Patient jedoch eine Postinfarkt-Angina entwickelt, kann I20.0 Instabile Angina pectoris als zusätzlicher Kode angegeben werden.
Akuter Myokardinfarkt (I21.–)
Ein als akut bezeichneter oder bis zu vier Wochen (28 Tage) zurückliegender Myokardinfarkt ist mit einem Kode aus
I21.– Akuter Myokardinfarkt
zu verschlüsseln.
Kodes der Kategorie I21.– Akuter Myokardinfarkt sind anzugeben sowohl für die initiale Behandlung eines Infarktes im ersten Krankenhaus, das den Infarktpatienten aufnimmt, als auch in anderen Einrichtungen, in die der Patient innerhalb von vier Wochen (28 Tage) nach dem Infarkt aufgenommen oder verlegt wird.\"
Bisher war es bei uns geübte Praxis, wie bei der Angina pectoris auch bei dem akuten Myokardinfarkt, unabhängig ob er bei uns oder extern festgestellt wurde, als HD und die KHK als ND zu kodieren.
Welches Vorgehen ist richtig?
M.Heiermann
:i_baeh: