TIA-Kodierung neurol. Komplexbehandlung Schlaganfall

  • Hallo,

    ich bitte um Hilfe bei diesem Problem

    in der OPS ist es möglich die neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls mit 8-981 zu kodieren.

    Wie verhält es sich bei transitorische ischämische Attacke (TIA) bzw. PRIND.

    Diese Erkrankungen fallen auch in den Bereich der Abklärung Schlaganfall hinein.

    Kann hier auch 8-981 kodiert werden oder muss zu 8-980 (intensivmed. Komplexbehanlung) gegriffen werden.


    Vielen Dank.

    A.Putschky

    A.Putschky

    Klinikum am Europakanal Erlangen

  • Hallo Herr Putschky,

    benannt ist dieser Kode ja eindeitig mit Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls. Handelt es sich aber um ein nach ICD G45.- zu kodierendes Krankheitsbild und nicht um einen Schlaganfall im eigentlichen Sinn, so ist die erfolgte Behandlung mit einem anderen Kode zu verschlüsseln.
    Bei bestehenden Voraussetzungen kommt da beispielsweise der 8-980.- in Frage.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Hallo Herr Putschky,

    ich kann der Argumentation von Herrn Duck nicht ganz folgen und möchte folgendermaßen antworten:
    TIA und \"PRIND\" sind erst retrospektiv definierte Zustände. Bei Aufnahme weiß ich nicht, ob der Pat. nach einer Stunde wieder asymptomatisch ist oder nach 36 Stunden, oder erst nach 4 Wochen. Die TIA stellt ein Warnsysmptom für einen Schlaganfall dar und das Risiko für eine erneute und dann u.U. persistierende Ischämie ist hoch, daher ist das Monitoring wichtig. Oder Sie lysieren einen Pat. sehr erfolgreich (wegen der Stroke Unit), Pat. ist komplett asymptomatisch - formal eine TIA....
    Mit anderen Worten: Pat. mit bei Aufnahme bestehendem akuten ischämischen neurologischen Defizit nehmen wir mit der Aufnahmediagnose \"I64\" oder \"I63.9\" (in aller Regel) auf die Stroke Unit auf und führen gemäß Leitlinienempfehlungen eine rasche, weitgehend standardisierte Diagnostik und Therapie sowie eine engmaschige Überwachung durch. Die Entlassungsdiagnose lautet in einigen Fällen dann G45.- (vielleicht aufgrund unserer Bemühungen), dies schließt nicht die Kodierung der 8-981 aus, wenn die Voraussetzungen (Monitoring etc.) erfüllt sind.
    Problematisch wird es in den Fällen, wo die Einweisung wegen \"V.a. TIA vor 4 Wochen\" erfolgt. Hier wird man (auch medizinisch) Schwierigkeiten haben, den Stroke Unit-Aufwand zu rechtfertigen.

    Das Problem wird eher darin liegen, dass der FPK zwar neue Splits in B70 unter Berücksichtigung der 8-981 vorsieht, aber m.W. nicht in B69.

    Mit besten Grüßen
    Ihr
    K. Kessler

    Dr. K. Kessler
    Oberarzt/DRG-Beauftragter
    Neurologische Klinik
    Kliniken Maria Hilf GmbH
    41063 Mönchengladbach

  • Zitat


    Original von kkess:

    TIA und \"PRIND\" sind erst retrospektiv definierte Zustände.
    ...
    Die Entlassungsdiagnose lautet in einigen Fällen dann G45.- (vielleicht aufgrund unserer Bemühungen), dies schließt nicht die Kodierung der 8-981 aus, wenn die Voraussetzungen (Monitoring etc.) erfüllt sind.

    Guten Morgen Herr Kessler,

    zunächst: Nicht in Abrede stelle ich, dass Ihr Aufwand bei beiden Patientengruppen ähnlich ist (Insult als Entlassdiagnose vs. TIA/PRIND als Entlassdiagnose).

    Die Festlegung der Diagnosen erfolgt ja nun einmal rerospektiv. Die gewählte Aufnahmediagnose ist nicht relevant und kann sich nach Ihrem Bekunden auch durchaus verändern.
    Die Entlassdiagnose ist insofern eine validere Information.
    Wenn Sie jetzt keine Entlass-Diagnose entsprechend einem Schlaganfall haben, dann haben Sie retrospektiv keinen Schlaganfall behandelt und können demzufolge auch keine Behandlung diesbezüglich veranlagen.

    Insofern wäre es durchaus wünschenswert, dass im kommenden Jahr über eine Abbildung der intensivmedizinischen Komplexbehandlung Ihre Bemühungen eine Kostenbewertung erfahren.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Sehr geehrtes Forum,

    mir liegt eine Stellungnahme von DIMDI vor, wonach der Code immer dann verwendet werden kann, wenn entsprechende Symptome vom zuständigen Therapeuten 1x/Tag behandelt werden. Eine Kopplung an bestimmte Hauptdiagnosen gibt es danach trotz der Überschrift nicht, schon deswegen weil \"Schlaganfall\" nicht eindeutig definiert ist.

    Warten wir doch ab, was die zuständige Fachgesellschaft für Neurologie hoffentlich rechtzeitig zur Klarstellung beiträgt! Die ganze Diskussion, auch um die Arztpräsenzen, erinnert fatal an die Diskussion um die Intensivmedizin vor 1 Jahr. Was haben wir dabei gelernt?

    Meines Erachtens ist die Komplexkodierung eine Darlegung von Strukturmerkmalen und Einzelleistungen um 6 Ecken und damit eine Kodierjongliererei zu Lasten des Kodierers an der Basis.

    Besser wären klare Einzelleistungscodes für die Anwender, der Komplex ergäbe sich dann nach bestimmten Regeln durch eine Software wie beim Groupen. Wofür gibt es eigentlich das Fachgebiet Medizinische Informatik?

    Gruß murx

  • Hallo,

    wo ist denn das Problem ? Der DRG-Algorithmus in der Version 2006 sieht doch ausdrücklich besondere DRG\'s für mit neurologischer Komplexbehandlung des Schlaganfalls behandelte TIA-Patienten vor... . Wenn man sich die RG\'s anschaut ist es verständlich, dass sich hier manch ein KK-Vertreter etwas sträubt, dies zu akzeptieren.

    mfG

    C. Hirschberg

    B69 Transitorische ischämische Attacke (TIA) und extrakranielle Gefäßverschlüsse mit äußerst schweren CC und neurologischer Komplexbehandlung des akuten
    Schlaganfalls

  • Hallo Forum,

    sind durch die Einführung des Komplex-OPS in der Schlaganfallbehandlung (Basis-DRG B69 und B70) wirklich alle Probleme gelöst? Ich meine nein, auch wenn zweifellos ein großer Schritt zur Aufwertung der Neurologie im Gesamtkontext der DRG getan wurde.

    Erstens werden die Probleme mit den Definitionen (was ist eine Therapieeinheit...?) überhaupt erst losgehen, wenn sich auch die Kassen dafür interessieren (Einzelfallprüfungen ab 2006, Desinteresse an Stichproben und Lösungen 2005 bei B70B).

    Zweitens habe ich überhaupt noch nie verstanden, warum Gefäßstenosen, die für eine OP/Stenteinlage abgeklärt werden, in derselben Kategorie geführt werden wie Akutereignisse. Warum kann man nicht TIA und ischämischen Infarkt in einer einzigen Basis-DRG zusammenführen und dann mit Relativgewichten differenzieren. Auch nach Wegfall der unsäglichen sogenannten \"Mega-Tia\" G45.11 werden Abgrenzungsprobleme bei weitgehender Restitutio ad integrum womöglich bleiben - was ist mit Lysepatienten, die in B69 gar nicht extra auftauchen?

    Soll hier die Professor Roeder\'sche Version der Kodierung als I63.- angewendet werden?

    Vielleicht habe nur ich hier Probleme mit dem mangelnden Bezug zu klinischen Verläufen, Behandlung und Pathophysiologie, dann bitte ich doch um einen guten Rat, denn \"meinen\" Neurologen brauche ich mit Kleinkariertheiten nicht zu kommen.

    Gruß murx