Guten Abend Forum,
zu folgender Frage erhalten wir z.Z. geradezu eine Flut von Kassenanfragen, so dass eine grundsätzliche Klärung unbedingt erforderlich erscheint: Nach Koros oder PTCA wird bei vielen unserer Patienten der Stichkanal mit Kollagen verschlossen. Dieser zusätzliche (deutliche finanzielle) Aufwand wird von uns mit der Kodierung der 5-399.a zum Ausdruck gebracht. Die Kodierung des Kollagen-Verschlusses führt dann in vielen Fällen in eine höher bewertete DRG (z.B. F49B=>F49A oder F58Z=>F57Z), was die Kassen dann zu folgender Argumentation hinreißt: Die kodierte Prozedur (z.B. 1-275.-) beinhalte nach den DKR bereits alle Komponenten wie Vorbereitung, Anästhesie und Naht. Folglich sei die Kollagennaht nicht gesondert zu kodieren.
Meine Frage an das Forum: Ist die Auffassung der Kassen richtig und sind wir weiter nur in begründeten medizinischen Ausnahmefällen dazu berechtigt, die 5-399.a mit zu verschlüsseln (oder gar überhaupt nicht?)? Oder ist mit der durch die DKR beschriebene \"inklusive\" Naht die Standardmaßnahme des Abdrückens gemeint? Dazu kommt die Frage, wozu der OPS-Code 5-399.a überhaupt im OPS 2005 steht, wenn er nicht als besondere Maßnahme nach einem Eingriff verschlüsselt werden dürfte!?
In Erwartung des angekündigten Gewitters :bombe: mit vielen Grüßen aus Duisburg
Franko