Uns nicht erklärlicher Einfluss einer Diagnose

  • Guten Tag, Forum,
    folgenden kardiologischen Falles brachten unsere Internisten mit:

    I47.1 Supraventrikuläre Tachykardie
    E04.9 Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
    E13.90 Sonstiger näher bezeichneter Diabetes mellitus ohne Komplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
    E79.0 Hyperurikämie ohne Zeichen von entzündlicher Arthritis oder tophischer Gicht
    I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal
    N18.82 Chronische Niereninsuffizienz, Stadium II

    ergibt die F71B bei Pat m, 64 J., VWD 8 Tag, E-Grund 01

    I47.1 Supraventrikuläre Tachykardie
    E04.9 Nichttoxische Struma, nicht näher bezeichnet
    E11.20 Nicht primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-2-Diabetes] mit Nierenkomplikationen: Nicht als entgleist bezeichnet
    E79.0 Hyperurikämie ohne Zeichen von entzündlicher Arthritis oder tophischer Gicht
    I10.00 Benigne essentielle Hypertonie: Ohne Angabe einer hypertensiven Krise
    I48.10 Vorhofflimmern: Paroxysmal
    N18.82 Chronische Niereninsuffizienz, Stadium II

    ergibt die F71D bei Pat m, 64 J., VWD 8 Tag, E-Grund 01

    Der einzige Code (mal unabhängig davon, welcher kodiertechnisch richtig sei), der die jeweilige DRG modifiziert, scheint der Diabetes-Code zu sein.
    Interessant ist, das sowohl E11.20 als auch E13.90 einen CC von 2 tragen. Unser Medizincontroller und ich verstehen nur nicht, wie es zu so divergenten Ergebnissen kommen kann, zumal die E11.20 der spezifischere Code ist und daher u.E. verwendet werden muss. Weiß jemand Rat oder hat eine Erklärung für dieses Phänomen ?

    Zusätzlich stellt sich uns die - weniger wichtige - Frage der *N08.3-Kodierung. Eine i.v.-Flüssigkeitstherapie wurde zur \"Bewässerung\" durchgeführt, Krea und Harnstoff waren erhöht und wurden kontrolliert. U.E. rechtfertigt das die Kodierung der N18.82. Der MDK meint aber, diese dürfe nicht kodiert werden, man hätte das mit der *N08.3 darstellen müssen. Wie sehen Sie das ?


    Vielen Dank im Voraus
    H.-P. Wolkenstein

    • Offizieller Beitrag

    Guten Morgen Herr Wolkenstein,

    Zitat


    Original von wolkenstein:
    Der einzige Code (mal unabhängig davon, welcher kodiertechnisch richtig sei), der die jeweilige DRG modifiziert, scheint der Diabetes-Code zu sein.
    Interessant ist, das sowohl E11.20 als auch E13.90 einen CC von 2 tragen. Unser Medizincontroller und ich verstehen nur nicht, wie es zu so divergenten Ergebnissen kommen kann, zumal die E11.20 der spezifischere Code ist und daher u.E. verwendet werden muss. Weiß jemand Rat oder hat eine Erklärung für dieses Phänomen ?

    Im Rahmen der so genannten rekursiven Exklusion werden Mehrfachbewertungen derselben Erkrankung oder nicht sinnvolle Bewertungen von Nebendiagnosen in Verbindung mit der Hauptdiagnose auf Null zurückgesetzt. Dies geschieht in diesem Fall mit der N18.82 (hat CCL 2 bei E13.90), wenn schon E11.20 genannt wurde. Deswegen landen Sie in diesem Fall nur in der F71D.

    Zitat

    Zusätzlich stellt sich uns die - weniger wichtige - Frage der *N08.3-Kodierung. Eine i.v.-Flüssigkeitstherapie wurde zur \"Bewässerung\" durchgeführt, Krea und Harnstoff waren erhöht und wurden kontrolliert. U.E. rechtfertigt das die Kodierung der N18.82. Der MDK meint aber, diese dürfe nicht kodiert werden, man hätte das mit der *N08.3 darstellen müssen. Wie sehen Sie das ?

    Beispiel 5 der DKR 0401d

    Ein Patient mit Diabetes mellitus Typ 1 mit peripheren vaskulären Komplikationen in Form einer Atherosklerose der Extremitätenarterien mit Ruheschmerz wird zur Bypass-Operation (alloplastisch) aufgenommen. Zusätzlich besteht eine Retinopathie mit erheblicher Einschränkung des Sehvermögens.
    Hauptdiagnose:
    E10.50†Primär insulinabhängiger Diabetes mellitus [Typ-1-
    Diabetes] mit peripheren vaskulären Komplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
    Nebendiagnose(n):
    I79.2* Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
    I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-
    Typ, mit Ruheschmerzen

    E10.30†Diabetes mellitus mit Augenkomplikationen, nicht als entgleist bezeichnet
    H36.0* Retinopathia diabetica
    Prozedur(en):
    5-393.42 Anlegen eines iliofemoralen Bypass
    5-930.4 Alloplastisches Transplantat
    Hinweis:
    Der Kode I70.22 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerzen dient in diesem Beispiel zur näheren Spezifizierung der durch das Kreuz-Stern-System beschriebenen Diagnose.

    Bei den diabetischen Manifestationen soll man anscheinend genau beschreiben. Warum dann bei Ihnen nach der N08.3 Schluss sein soll, ist nicht begründbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Sehr geehrter Herr Selter,

    haben Sie vielen Dank für die sehr schnelle Hilfe und Erklärungen.

    Mit freundlichen Grüßen
    H.-P. Wolkenstein