Liebe KollegInnen,
wir haben einen Patienten, der am Aufnahmetag bereits wieder entlassen werden konnte, Verweildauer also ein Tag, DRG-Kode B76D. Bei zwei Tagen VWD hätten wir Anspruch auf eine abzugsfreie Rechnung.
Der Pat. kommt am Folgetag zur nachstationären Behandlung. Wie muss die korrekte Abrechnung erfolgen?
Danke und Gruß
Popp