Akute Appendizitis mit Peritonealabszess

  • Zitat

    Orginal von R. Balling
    Der Wurmfortsatz wird zu Eiter

    Hallo Herr Balling, das ist aber hübsch gesagt!

    Gruß M. Finke :chirurg:

    [f2]Mit freundlichen Grüßen


    Dr. M. Finke
    Oberarzt der Chirurg. Abteilung :i_ritter:
    Rotkreuzklinik Lindenberg[/f2]

  • Hallo,

    ich häng mich mal hier ran.

    Wir streiten gerade über K35.31 vs. K35.30 in einem Fall aus 2016

    Der MDK bestätigt die Peritonitis und verneint die Perforation/Ruptur

    Im OP-Bericht steht: "...Die Appendix ist im Sinne einer akut phlegmonösen Entzündung mit gedeckter Perforation verändert in typischer Lage...."

    Der Pathologie bestätigt dies.

    Es scheint auf das Wort "gedeckt" anzukommen, wie mir scheint.

    Reicht also eine GEDECKTE Perforation aus um als Perforation im Sinne des K35.31 zu gelten?

    Vielen Dank

    Gruß

    Sven Lindenau

  • Hallo Herr Lindenau,
    ich hab mal gelesen, dass eine gedeckte Perforation letztlich eine Perforation des Darmes ist, die lediglich durch daneben liegende Organe abgedeckt wird. Somit liegt also auch bei einer gedeckten Perforation eine Perforation i.S. des Wortlautes vor. Auch wenn ich nen Finger auf die Wunde drücke, besteht ja weiterhin eine Wunde. Das Risiko einer Ausbreitung der Entzündung ist dann wohl geringer, aber ob dies jetzt medizinisch ggf. einen Unterschied im Vorgehen macht, sollte dann m.E. ohne Auswirkung auf die Kodierung sein.
    Bin aber nur Jurist... ;)

    MfG, RA Berbuir

  • Hallo Herr Lindenau,

    Der ICD 10 unterscheidet bei K35.ff nur zwischen Perforation/ Ruptur " Ja" oder " Nein". Ob die Perforation gedeckt ist oder nicht, spielt m.E. Keine Rolle. Ich hätte eher noch verstanden, wenn die lokale Peritonitis strittig gestellt worden wäre, aber die histologisch bestätigte Perforation scheint mir klar kodierbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    Breitmeier

    Mit freundlichen Grüßen

    Breitmeier

  • Guten Morgen,

    diese Diskussion nimmt kein Ende. Offenbar genügt einigen Sturköpfen auch kein pathologischer Befund. In der Regel wird dieser von allen akzeptiert, aber einige wenige scheinen auch das noch für interpretierbar zu halten.
    Ich rate zur umgehenden Klage und keiner weiteren Diskussion.

    Gruß

    merguet

    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag


    Es besteht eine Perforation.
    Es besteht eine Eröffnung eines Hohlorgans (betrifft alle Wandschichten)
    „aber die histologisch bestätigte Perforation scheint mir klar kodierbar“
    Die Perforation muß kodiert werden.


    Siehe auch:

    „Gefälligkeitsgutachten und Falschgutachten diskreditieren die deutsche Ärzteschaft und die betroffenen Ärzte“

    http://berufskrank.de/Berufskrankhei…tachten2004.pdf

    Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr


    Gruß
    Eberhard Rembs

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten.

    Es ist bereits ein laufendes Klageverfahren. Der Kostenträger beruft sich zum wiederholten Male auf das MDK-Gutachten bzw. auf ein erneutes Gutachten "keine neuen Erkenntnisse". Nun müssen wir wohl ein Sachverständigengutachten einholen, da der Richter von unserer Position noch nicht überzeugt ist.....

    Ich berichte über den Ausgang.

    Gruß

    S. Lindenau

  • Moin,

    good luck. Wenn es dem SG gelingt, auch einen Histologie-Befund außer Kraft zu setzen.....
    Wir lasen neulich im Sachverständigen-GA: "Somit ist die Diskussion (...) unverständlich und nicht nachvollziehbar"

    Gruß

    merguet

  • Hallo,
    noch eine Ergänzung:
    Die differenzierten Kodes der akuten Appendizitis wurden auf meinen Antrag hin 2009 in die ICD-10-GM aufgenommen, um genau diesen strittigen Sachverhalt zu regeln, der im Änderungsentwurf der WHO nicht eindeutig war.
    K35.2 bildet die freie Perforation in die Bauchhöhle mit daraus folgender generalisierter Peritonitis ab,
    K35.31 ist für die gedeckte Perforation vorgesehen. Der Text "Gedeckt perforierte Appendizitis" wird auch im alphabetischen Verzeichnis zur ICD-10-GM dem Kode K35.31 zugeordnet (Alpha-ID 30844).
    Mit K35.0 wird die nicht perforierte Appendizitis, z.B. die phlegmonöse Form verschlüsselt. Wenn diese mit einer Abszedierung verbunden ist, ist K35.32 zu verwenden.
    Vielleicht sollte man die Kasse doch noch mal auf den eindeutigen Sachverhalt hinweisen.
    Beste Grüße

    Dr. Rolf Bartkowski
    Arzt f. Chirurgie, Med. Informatik
    Berlin

    Einmal editiert, zuletzt von Bartkowski (19. September 2017 um 17:47)