ZitatOrginal von R. Balling
Der Wurmfortsatz wird zu Eiter
Hallo Herr Balling, das ist aber hübsch gesagt!
Gruß M. Finke :chirurg:
ZitatOrginal von R. Balling
Der Wurmfortsatz wird zu Eiter
Hallo Herr Balling, das ist aber hübsch gesagt!
Gruß M. Finke :chirurg:
Hallo,
ich häng mich mal hier ran.
Wir streiten gerade über K35.31 vs. K35.30 in einem Fall aus 2016
Der MDK bestätigt die Peritonitis und verneint die Perforation/Ruptur
Im OP-Bericht steht: "...Die Appendix ist im Sinne einer akut phlegmonösen Entzündung mit gedeckter Perforation verändert in typischer Lage...."
Der Pathologie bestätigt dies.
Es scheint auf das Wort "gedeckt" anzukommen, wie mir scheint.
Reicht also eine GEDECKTE Perforation aus um als Perforation im Sinne des K35.31 zu gelten?
Vielen Dank
Gruß
Sven Lindenau
Hallo Herr Lindenau,
ich hab mal gelesen, dass eine gedeckte Perforation letztlich eine Perforation des Darmes ist, die lediglich durch daneben liegende Organe abgedeckt wird. Somit liegt also auch bei einer gedeckten Perforation eine Perforation i.S. des Wortlautes vor. Auch wenn ich nen Finger auf die Wunde drücke, besteht ja weiterhin eine Wunde. Das Risiko einer Ausbreitung der Entzündung ist dann wohl geringer, aber ob dies jetzt medizinisch ggf. einen Unterschied im Vorgehen macht, sollte dann m.E. ohne Auswirkung auf die Kodierung sein.
Bin aber nur Jurist...
MfG, RA Berbuir
Hallo Herr Berbuir,
bin auch kein Mediziner....
Aber der Jurist muss es am Ende entscheiden...
Danke für die schnelle Antwort.
S. Lindenau
Hallo Herr Lindenau,
Der ICD 10 unterscheidet bei K35.ff nur zwischen Perforation/ Ruptur " Ja" oder " Nein". Ob die Perforation gedeckt ist oder nicht, spielt m.E. Keine Rolle. Ich hätte eher noch verstanden, wenn die lokale Peritonitis strittig gestellt worden wäre, aber die histologisch bestätigte Perforation scheint mir klar kodierbar.
Mit freundlichen Grüßen
Breitmeier
...Aber der Jurist muss es am Ende entscheiden ...
Hallo Herr Lindenau,
es darf aber gerne medizinisch fundiert sein.
Ist es hier auch
Viele Grüße
Medman2
Guten Morgen,
diese Diskussion nimmt kein Ende. Offenbar genügt einigen Sturköpfen auch kein pathologischer Befund. In der Regel wird dieser von allen akzeptiert, aber einige wenige scheinen auch das noch für interpretierbar zu halten.
Ich rate zur umgehenden Klage und keiner weiteren Diskussion.
Gruß
merguet
Guten Tag
Es besteht eine Perforation.
Es besteht eine Eröffnung eines Hohlorgans (betrifft alle Wandschichten)
„aber die histologisch bestätigte Perforation scheint mir klar kodierbar“
Die Perforation muß kodiert werden.
Siehe auch:
„Gefälligkeitsgutachten und Falschgutachten diskreditieren die deutsche Ärzteschaft und die betroffenen Ärzte“
http://berufskrank.de/Berufskrankhei…tachten2004.pdf
Gefälligkeitsgutachten: Identifizierung und Abwehr
Gruß
Eberhard Rembs
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Es ist bereits ein laufendes Klageverfahren. Der Kostenträger beruft sich zum wiederholten Male auf das MDK-Gutachten bzw. auf ein erneutes Gutachten "keine neuen Erkenntnisse". Nun müssen wir wohl ein Sachverständigengutachten einholen, da der Richter von unserer Position noch nicht überzeugt ist.....
Ich berichte über den Ausgang.
Gruß
S. Lindenau
Moin,
good luck. Wenn es dem SG gelingt, auch einen Histologie-Befund außer Kraft zu setzen.....
Wir lasen neulich im Sachverständigen-GA: "Somit ist die Diskussion (...) unverständlich und nicht nachvollziehbar"
Gruß
merguet
Hallo,
noch eine Ergänzung:
Die differenzierten Kodes der akuten Appendizitis wurden auf meinen Antrag hin 2009 in die ICD-10-GM aufgenommen, um genau diesen strittigen Sachverhalt zu regeln, der im Änderungsentwurf der WHO nicht eindeutig war.
K35.2 bildet die freie Perforation in die Bauchhöhle mit daraus folgender generalisierter Peritonitis ab,
K35.31 ist für die gedeckte Perforation vorgesehen. Der Text "Gedeckt perforierte Appendizitis" wird auch im alphabetischen Verzeichnis zur ICD-10-GM dem Kode K35.31 zugeordnet (Alpha-ID 30844).
Mit K35.0 wird die nicht perforierte Appendizitis, z.B. die phlegmonöse Form verschlüsselt. Wenn diese mit einer Abszedierung verbunden ist, ist K35.32 zu verwenden.
Vielleicht sollte man die Kasse doch noch mal auf den eindeutigen Sachverhalt hinweisen.
Beste Grüße