Liebes Forum,
wann codiere ich als Hauptdiagnose MS und wann ist es möglich das Symptom (spast. Paraparese) der bekannten Grunderkrankung zu codieren?
Folgendes Problem haben wir fast jeden Tag:
bekannter MS-Patient kommt zur stationären Aufnahme zur Volon A-40-Therapie. MS ist bekannt, akutes Symptom ist die spast. Paraparese, an der laufenden Einstellung mit Immunmodulatoren wird nichts verändert.
Wir codieren: HD: G82.19 ND: G35..
Übrigens: wird diese Codierung so von den Kassen bezahlt, zwar mit einigem Schriftverkehr, aber immerhin.
Wie verhält sich der Fall aber bei einem akuten Schub. Akuter Schub könnte ja nun auch sein: akute Verschlechterung der Spastik - in dem Fall HD: G82.19, ND: G35..., oder sehe ich das falsch?
Was ist wenn Patient weder Volon noch Immunmodulatoren erhält, sondern eine intravenöse hochdosierte Methylprednisolonbehandlung - erfolgt hier die Behandlung der Grunderkrankung oder die des Symptoms?
Unser Chefarzt und Oberarzt sind sich in diesem Fall nicht einig.
Meinung des Chefarztes: intrathekale Volon A entspricht HD: Spastik, ND: Grunderkrankung. bei aber nur intravenöser Gabe von beispielsweise Methylprednisolon erfolgt eine Schubbehandlung, demzufolge HD Grunderkrankung.
Meinung Oberarzt: intrathekal wie Chefarzt, bei intravenös ist er der Meinung das auch hier die Spastik als HD codiert werden kann.
Die Frage hier ist doch, wie definiere ich einen akuten Schub?
Für eure Mithilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus und freue mich auf zahlreiche Antworten.
Schöne Grüße aus dem kühlen, aber sonnigen Sachsen.
KK