Hallo liebes Forum,
Heute beschäftigt mich mal wieder ein Fall, wo ich nicht
so richtig weiter komme.Pat. stellt sich vor mit einer stat.
Einweisung zum Ausschluß eines Ulcus.Auf dem Einweisungsschein
ist schon eine Kostenzusage der Kasse vermerkt.Zusätzlich bringt
die Pat.aber auch noch eine schriftliche Kostenzusage mit.Pat.
wird also stat. aufgenommen und 2 Tage später entlassen.
Wie kann es anders sein erfolgt natürlich eine Überprüfung ob
Stationär notwendig, und es kommt prompt das Gutachten mit
ambulant ausreichend.Jetzt möchte die Kasse die stat.Kosten
zurück.Sie ziehen die Kostenzusage zurück und sagen das diese
immer nur vorbehaltlich erteilt wird.Was nun??? Klage???
Und nie wieder einer mitgebrachten Kostenzusage trauen???
Bei uns ist es zum Glück der erste Fall,hat jemand auch schon
solche bösen Erfahrungen machen müssen?
Bin auf Antworten gespannt.
Gruß
Zabi