Mich würde interessieren, wer nach wie vor am Einstieg 2003 festhält (und ob diese Häuser schon mit den Kostenträgern darüber gesprochen haben) oder wer inzwischen seine Meinung geändert hat... (siehe "quick-and-dirty"-Posting).
Gruß
Simone
:bombe:
Mich würde interessieren, wer nach wie vor am Einstieg 2003 festhält (und ob diese Häuser schon mit den Kostenträgern darüber gesprochen haben) oder wer inzwischen seine Meinung geändert hat... (siehe "quick-and-dirty"-Posting).
Gruß
Simone
:bombe:
Hallo Simone.
Vielen Dank für die Anregung zu einer solchen Umfrage.
Wer interessiert ist, kann sich ab sofort an der Umfrage (Link s. o. neben LogOut) beteiligen (Laufzeit 2 Wochen bis einschl. 14.07.2002)
http://dedi694.your-server.de/mydrgj/apboard/umfrage.php
Um teilnehmen zu können, muss man eingeloggt sein.
Schöne Grüße
B. Sommerhäuser
Hallo Herr Sommerhäuser,
finde ich gut, dass Sie das so umgesetzt haben!
Simone
:dance2: (Hoffentlich können wir am Sonntag so tanzen!! :rotate: )
Hallo,
ich denke die Umfrage müsste jetzt heissen wird es ein Options-
modell für 2003 geben oder nicht....
Oder hat das BMG nachdem Scheitern schon ne Verordnung herausgegeben
die an mir dann vorbeigegangen sein sollte.
Grüße
Alexander
--
Med. Controlling
KKH Leonberg
Geben wird es das Optionsmodell auf jeden Fall, schließlich ist es im FPG verankert.
Wenn natürlich das gesamte Gesetz gekippt wird (es gibt da so eine kleine Geschichte am Rande im September :bombe: ), waren evtl. bis dahin getätigte Kopfstände, Verrenkungen, Diskussionen u.a.m. vergebens (?).
:teufel:
PS. Die Umfrage spricht für sich, oder?
Zitat
Original von akaiser:
ich denke die Umfrage müsste jetzt heissen wird es ein Options-
modell für 2003 geben oder nicht....
Oder hat das BMG nachdem Scheitern schon ne Verordnung herausgegeben
die an mir dann vorbeigegangen sein sollte.
Guten Tag Herr Kaiser,
alles kein Problem, siehe Ärzte Zeitung, 01.07.2002:
...
Das Bundesgesundheitsministerium wird die Rechtsverordnung für die diagnoseorientierten Fallpauschalen (DRG) rechtzeitig bis Ende September erarbeiten, versicherte die Staatssekretärin (Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch). Alle Krankenhäuser seien aufgerufen, sich bereits jetzt für das so genannte Optionsmodell für 2003, die freiwillige Einführung der Fallpauschalen, zu melden. Das Ministerium geht davon aus, daß sich rund 40 Prozent der Krankenhäuser an dem Modellversuch im kommenden Jahr beteiligen, um dann leichter die verpflichtende Einführung der Fallpauschalen 2004 bewältigen zu können. Offen sind noch einige Fragen hinsichtlich Abrechnungsvorschriften, Auflagen für Verlegungen und tagesbezogene Vergütung.
Mit freundlichen Grüßen
--
D. D. Selter
Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau
Hallo Forum,
in einer BQS-Informationsveranstaltung
wurde berichtet, dass einige Häuser vom
Optionsmodel abspringen wollen.
Mich würde auch Interessierenob es
solche Häuser gibt.
Klar ist, dass einige die
"Doppelte Kodierung" vermeiden wollen.
Es sind ja beide Abrechnungsformen
zu melden.
Da aber unter FP/SE Gesichtspunkt eine
andere Hauptdiagnose gefunden werden kann
als unter DRG-Gesichtspunkt, müssen
sie beide Fälle durchspielen. Das bedeutet
einen nicht kleinen Mehraufwand für die
Dokumentation und Sie müssen den Datensatz
Spiegeln. Ist das so berücksichtigt worden?
--
MFG
aus Stuttgart
Peter Hackmann
Zitat
Orginal von Hackmann
...in einer BQS-Informationsveranstaltung wurde berichtet, dass einige Häuser vom Optionsmodel abspringen wollen. Mich würde auch Interessieren, ob es solche Häuser gibt. Klar ist, dass einige die
"Doppelte Kodierung" vermeiden wollen. Es sind ja beide Abrechnungsformen zu melden. Da aber unter FP/SE Gesichtspunkt eine andere Hauptdiagnose gefunden werden kann als unter DRG-Gesichtspunkt, müssen sie beide Fälle durchspielen. Das bedeutet
einen nicht kleinen Mehraufwand für die Dokumentation und Sie müssen den Datensatz Spiegeln. Ist das so berücksichtigt worden?
Hallo Herr Hackmann,
ich gebe zu, dass ich etwas verwirrt bin (oder sehe die DRG vor lauter ICDs nicht mehr?)!
Wollen Sie damit sagen, dass Häuser von dem Optionsmodell wieder Abstand nehmen, weil es eine Kodierung nach BPflV- UND DRG-Style bedeuten würde und man als Nichtfrühumsteiger davon befreit ist?
Da wäre aber etwas völlig durcheinander geraten!
ALLE sind seit 1.1.02 dazu verpflichtet nach DRG-Style zu kodieren (deswegen waren ja die DKR überhaupt erst nötig!). Sollte es hierdurch zu Problemen mit der noch gültigen Abrechnung nach BPflV (PS, FP, SE) kommen, gelten die Übergangsregeln.
Auszug aus den DKR:
Abweichungen von den Kodierrichtlinien
1. Hauptdiagnose
Im Fallpauschalen- und Sonderentgeltsystem gemäß BPflV entscheidet die erbrachte Hauptleistung in Verbindung mit der Hauptdiagnose oder einer entsprechenden Diagnose über die Entgeltzuordnung. Hier wird diejenige Diagnose, die mit dem höchsten Ressourcenverbrauch einhergeht, zur Hauptdiagnose des gesamten Krankenhausfalles.
Im Unterschied dazu wird in den Kodierrichtlinien jedoch diejenige Diagnose zur Hauptdiagnose, die rückblickend die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes maßgeblich verantwortet hat (siehe konkrete Hauptdiagnosen-Definition gem. Deutsche Kodier-richtlinien DKR D002a Hauptdiagnose (Seite 4)).In seltenen Fällen führen diese beiden Definitionen zu unterschiedlichen Hauptdiagnosen und abweichender Entgeltzuordnung. Um sicherzustellen, dass diese Fälle in das korrekte Entgelt führen, ist hier die Angabe beider Hauptdiagnosen parallel erforderlich.
und
Auszug aus DRG-Daten für § 21 KHEntgG (Datenübermittlungsfrist für ALLE zum 1.8.02 (+ 14 d))
Datei ICD
Diagnoseart
HD Hauptdiagnose, nach DKR D002a
HDx Bei den Fällen, bei denen die Definition der Hauptdiagnose nach DKR D002a keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt, soll ergänzend die für die adäquate Abbildung der Krankenhausleistung geeignete Diagnose (entsprechend WHO-Definition) mit der Diagnoseart „HDx“ übermittelt werden
ND Nebendiagnose(n), nach DKR D003a
Die Diagnosen sind entsprechend den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) anzugeben.
Die Sekundärdiagnose zur Hauptdiagnose wird im DRG-System als Nebendiagnose behandelt.
Alle müssen!
Alle wissen?
Alle können?
Alle(s) Gute!
--
D. D. Selter
Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau
[quote]
Original von D.D.Selter:
......
Da wäre aber etwas völlig durcheinander geraten!
ALLE sind seit 1.1.02 dazu verpflichtet nach DRG-Style zu kodieren (deswegen waren ja die DKR überhaupt erst nötig!). Sollte es hierdurch zu Problemen mit der noch gültigen Abrechnung nach BPflV (PS, FP, SE) kommen, gelten die Übergangsregeln....
Hallo Herr Selter,
ich finde die Frage von Herrn Hackmann nicht ganz unberechtigt.
Dass wir jetzt schon alle nach 2 Gesichtspunkten kodieren und - je nach KIS - auch 2 unterschiedliche Kh-Haupt- bzw. DRG-Diagnose eintragen, ist wohl eher nicht gemeint. Ich denke, es geht vor allem darum, dass wir das Problem weniger in der Kodierung als in der Abrechnung haben, wenn Sie einen Abgleich fahren wollen zwischen erbrachter QS-pflichtiger Leistung und abgelieferter QS.
...Zitat BQS:
Auslöser für die Qualitätssicherung bleibt damit die erbrachte Leistung, die als Fallpauschale oder Sonderentgelt abgerechnet wird....
Einerseits Datengrouping nach DRG-Gesichtspunkten zur Rechnungsstellung andererseits so-tun-als-ob-FP/SE ermitteln, um festzustellen, ob eine ext. QS erforderlich ist.
Müsste sich aber eigentlich über die Triggerdiagnosen bzw. OPS für (bisher) SE regeln lassen.
Wie dem auch sei. Das sollte meines Erachtens nicht ausschlaggebend sein hinsichtlich einer Entscheidung für oder gegen einen Früheinstieg - so er denn überhaupt noch ermöglicht wird.
Gruß
Jörg Noetzel
:uhr:
Hallo Herr Noetzel,
Zitat
Original von jnoetzel:
Dass wir jetzt schon alle nach 2 Gesischtspunkten kodieren und - je nach KIS - auch 2 unterschiedliche Kh-Haupt- bzw. DRG-Diagnose eintragen, ist wohl eher nicht gemeint. ...dass wir das Problem ... haben, wenn Sie einen Abgleich fahren wollen zwischen erbrachter QS-pflichtiger Leistung und abgelieferter QS.
Das kann ich so nicht aus Herrn Hackmanns Frage entnehmen. Er wird uns aber bestimmt noch wissen lassen, wie es gemeint war.
Außerdem: Wenn das der ausschlaggebende negative Faktor für einen Rückzieher vom Optionsmodell sein sollte, können die positiven wirklich nicht gehaltvoll gewesen sein...
Zitat
Original von jnoetzel:Müsste sich aber eigentlich über die Triggerdiagnosen bzw. OPS für (bisher) SE regeln lassen.
Sollte wirklich kein Problem sein.
Schönen Tag!
--
D. D. Selter
Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau
Hallo Herr Noetzel
Hallo Herr Selter,
ich habe mich nur an der Diskussion
beteiligt weil mir selber nicht klar war
warum einige Häuser aussteigen wollen.
Das Alle nach DRG und FP/SE(Pfs) dokumentieren
müssen ist klar und das eine weitere Diskrepanz
zur BQS besteht ist auch klar. Nur was ist
der Grund für den gewollten Ausstieg?
Ich habe gehört es sei die doppelte Kodierung.
Aber wir können ja mal abwarten was die Abstimmung sagt.
Und Herr Selter ich kann Sie beruhigen Sie sehen noch alles
Klar DRG und ICD FP/SE ;D
--
MFG
aus Stuttgart
Peter Hackmann