Neuauflage Umfrage 2003 oder 2004?

  • Mich würde interessieren, wer nach wie vor am Einstieg 2003 festhält (und ob diese Häuser schon mit den Kostenträgern darüber gesprochen haben) oder wer inzwischen seine Meinung geändert hat... (siehe "quick-and-dirty"-Posting).

    Gruß
    Simone


    :bombe:

  • Hallo,

    ich denke die Umfrage müsste jetzt heissen wird es ein Options-
    modell für 2003 geben oder nicht....

    Oder hat das BMG nachdem Scheitern schon ne Verordnung herausgegeben
    die an mir dann vorbeigegangen sein sollte.

    Grüße

    Alexander
    --
    Med. Controlling
    KKH Leonberg

  • Geben wird es das Optionsmodell auf jeden Fall, schließlich ist es im FPG verankert.
    Wenn natürlich das gesamte Gesetz gekippt wird (es gibt da so eine kleine Geschichte am Rande im September :bombe: ), waren evtl. bis dahin getätigte Kopfstände, Verrenkungen, Diskussionen u.a.m. vergebens (?).

    :teufel:

    PS. Die Umfrage spricht für sich, oder?

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von akaiser:
    ich denke die Umfrage müsste jetzt heissen wird es ein Options-
    modell für 2003 geben oder nicht....
    Oder hat das BMG nachdem Scheitern schon ne Verordnung herausgegeben
    die an mir dann vorbeigegangen sein sollte.

    Guten Tag Herr Kaiser,

    alles kein Problem, siehe Ärzte Zeitung, 01.07.2002:

    ...
    Das Bundesgesundheitsministerium wird die Rechtsverordnung für die diagnoseorientierten Fallpauschalen (DRG) rechtzeitig bis Ende September erarbeiten, versicherte die Staatssekretärin (Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Gudrun Schaich-Walch). Alle Krankenhäuser seien aufgerufen, sich bereits jetzt für das so genannte Optionsmodell für 2003, die freiwillige Einführung der Fallpauschalen, zu melden. Das Ministerium geht davon aus, daß sich rund 40 Prozent der Krankenhäuser an dem Modellversuch im kommenden Jahr beteiligen, um dann leichter die verpflichtende Einführung der Fallpauschalen 2004 bewältigen zu können. Offen sind noch einige Fragen hinsichtlich Abrechnungsvorschriften, Auflagen für Verlegungen und tagesbezogene Vergütung.

    Mit freundlichen Grüßen

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Hallo Forum,

    in einer BQS-Informationsveranstaltung
    wurde berichtet, dass einige Häuser vom
    Optionsmodel abspringen wollen.
    Mich würde auch Interessierenob es
    solche Häuser gibt.
    Klar ist, dass einige die
    "Doppelte Kodierung" vermeiden wollen.
    Es sind ja beide Abrechnungsformen
    zu melden.
    Da aber unter FP/SE Gesichtspunkt eine
    andere Hauptdiagnose gefunden werden kann
    als unter DRG-Gesichtspunkt, müssen
    sie beide Fälle durchspielen. Das bedeutet
    einen nicht kleinen Mehraufwand für die
    Dokumentation und Sie müssen den Datensatz
    Spiegeln. Ist das so berücksichtigt worden?
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Orginal von Hackmann
    ...in einer BQS-Informationsveranstaltung wurde berichtet, dass einige Häuser vom Optionsmodel abspringen wollen. Mich würde auch Interessieren, ob es solche Häuser gibt. Klar ist, dass einige die
    "Doppelte Kodierung" vermeiden wollen. Es sind ja beide Abrechnungsformen zu melden. Da aber unter FP/SE Gesichtspunkt eine andere Hauptdiagnose gefunden werden kann als unter DRG-Gesichtspunkt, müssen sie beide Fälle durchspielen. Das bedeutet
    einen nicht kleinen Mehraufwand für die Dokumentation und Sie müssen den Datensatz Spiegeln. Ist das so berücksichtigt worden?


    Hallo Herr Hackmann,

    ich gebe zu, dass ich etwas verwirrt bin (oder sehe die DRG vor lauter ICDs nicht mehr?)!

    Wollen Sie damit sagen, dass Häuser von dem Optionsmodell wieder Abstand nehmen, weil es eine Kodierung nach BPflV- UND DRG-Style bedeuten würde und man als Nichtfrühumsteiger davon befreit ist?

    Da wäre aber etwas völlig durcheinander geraten!

    ALLE sind seit 1.1.02 dazu verpflichtet nach DRG-Style zu kodieren (deswegen waren ja die DKR überhaupt erst nötig!). Sollte es hierdurch zu Problemen mit der noch gültigen Abrechnung nach BPflV (PS, FP, SE) kommen, gelten die Übergangsregeln.

    Auszug aus den DKR:

    Abweichungen von den Kodierrichtlinien

    1. Hauptdiagnose

    Im Fallpauschalen- und Sonderentgeltsystem gemäß BPflV entscheidet die erbrachte Hauptleistung in Verbindung mit der Hauptdiagnose oder einer entsprechenden Diagnose über die Entgeltzuordnung. Hier wird diejenige Diagnose, die mit dem höchsten Ressourcenverbrauch einhergeht, zur Hauptdiagnose des gesamten Krankenhausfalles.
    Im Unterschied dazu wird in den Kodierrichtlinien jedoch diejenige Diagnose zur Hauptdiagnose, die rückblickend die Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes maßgeblich verantwortet hat (siehe konkrete Hauptdiagnosen-Definition gem. Deutsche Kodier-richtlinien DKR D002a Hauptdiagnose (Seite 4)).In seltenen Fällen führen diese beiden Definitionen zu unterschiedlichen Hauptdiagnosen und abweichender Entgeltzuordnung. Um sicherzustellen, dass diese Fälle in das korrekte Entgelt führen, ist hier die Angabe beider Hauptdiagnosen parallel erforderlich.

    und

    Auszug aus DRG-Daten für § 21 KHEntgG (Datenübermittlungsfrist für ALLE zum 1.8.02 (+ 14 d))

    Datei ICD

    Diagnoseart

    HD Hauptdiagnose, nach DKR D002a
    HDx Bei den Fällen, bei denen die Definition der Hauptdiagnose nach DKR D002a keine adäquate Abbildung der Krankenhausleistung erlaubt, soll ergänzend die für die adäquate Abbildung der Krankenhausleistung geeignete Diagnose (entsprechend WHO-Definition) mit der Diagnoseart „HDx“ übermittelt werden
    ND Nebendiagnose(n), nach DKR D003a
    Die Diagnosen sind entsprechend den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) anzugeben.
    Die Sekundärdiagnose zur Hauptdiagnose wird im DRG-System als Nebendiagnose behandelt.

    Alle müssen!
    Alle wissen?
    Alle können?
    Alle(s) Gute!

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • [quote]
    Original von D.D.Selter:
    ......
    Da wäre aber etwas völlig durcheinander geraten!

    ALLE sind seit 1.1.02 dazu verpflichtet nach DRG-Style zu kodieren (deswegen waren ja die DKR überhaupt erst nötig!). Sollte es hierdurch zu Problemen mit der noch gültigen Abrechnung nach BPflV (PS, FP, SE) kommen, gelten die Übergangsregeln....


    Hallo Herr Selter,

    ich finde die Frage von Herrn Hackmann nicht ganz unberechtigt.
    Dass wir jetzt schon alle nach 2 Gesichtspunkten kodieren und - je nach KIS - auch 2 unterschiedliche Kh-Haupt- bzw. DRG-Diagnose eintragen, ist wohl eher nicht gemeint. Ich denke, es geht vor allem darum, dass wir das Problem weniger in der Kodierung als in der Abrechnung haben, wenn Sie einen Abgleich fahren wollen zwischen erbrachter QS-pflichtiger Leistung und abgelieferter QS.

    ...Zitat BQS:
    Auslöser für die Qualitätssicherung bleibt damit die erbrachte Leistung, die als Fallpauschale oder Sonderentgelt abgerechnet wird....

    Einerseits Datengrouping nach DRG-Gesichtspunkten zur Rechnungsstellung andererseits so-tun-als-ob-FP/SE ermitteln, um festzustellen, ob eine ext. QS erforderlich ist.
    Müsste sich aber eigentlich über die Triggerdiagnosen bzw. OPS für (bisher) SE regeln lassen.
    Wie dem auch sei. Das sollte meines Erachtens nicht ausschlaggebend sein hinsichtlich einer Entscheidung für oder gegen einen Früheinstieg - so er denn überhaupt noch ermöglicht wird.

    Gruß

    Jörg Noetzel

    :uhr:

    FA für Chirurgie, Leiter Medizincontrolling, Klinikum Stuttgart, Vorstand DGfM

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Noetzel,

    Zitat


    Original von jnoetzel:
    Dass wir jetzt schon alle nach 2 Gesischtspunkten kodieren und - je nach KIS - auch 2 unterschiedliche Kh-Haupt- bzw. DRG-Diagnose eintragen, ist wohl eher nicht gemeint. ...dass wir das Problem ... haben, wenn Sie einen Abgleich fahren wollen zwischen erbrachter QS-pflichtiger Leistung und abgelieferter QS.

    Das kann ich so nicht aus Herrn Hackmanns Frage entnehmen. Er wird uns aber bestimmt noch wissen lassen, wie es gemeint war.
    Außerdem: Wenn das der ausschlaggebende negative Faktor für einen Rückzieher vom Optionsmodell sein sollte, können die positiven wirklich nicht gehaltvoll gewesen sein...

    Zitat


    Original von jnoetzel:Müsste sich aber eigentlich über die Triggerdiagnosen bzw. OPS für (bisher) SE regeln lassen.

    Sollte wirklich kein Problem sein.

    Schönen Tag!

    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

  • Hallo Herr Noetzel
    Hallo Herr Selter,

    ich habe mich nur an der Diskussion
    beteiligt weil mir selber nicht klar war
    warum einige Häuser aussteigen wollen.
    Das Alle nach DRG und FP/SE(Pfs) dokumentieren
    müssen ist klar und das eine weitere Diskrepanz
    zur BQS besteht ist auch klar. Nur was ist
    der Grund für den gewollten Ausstieg?
    Ich habe gehört es sei die doppelte Kodierung.
    Aber wir können ja mal abwarten was die Abstimmung sagt.
    Und Herr Selter ich kann Sie beruhigen Sie sehen noch alles
    Klar DRG und ICD FP/SE ;D
    --
    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann

    MFG
    aus Stuttgart
    Peter Hackmann