TVöD und Marburger Bund

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,
    nachdem der Marburger Bund aus der Tarifgemeinschaft mit ver.di ausgestiegen ist, haben die Mitglieder des Marburger Bundes die Möglichkeit derzeit noch nach dem alten BAT weiter bezahlt zu werden. Spannend wird es, wenn der Marburger Bund einen Tarifvertrag aushandeln wird. Wo werden wohl die Medizincontroller eingestuft werden? Gilt der Facharztstatus oder nicht (es gibt in der Weiterbildungsordnung ja noch keinen Facharzt Medizincontrolling). Wie wird eine Überleitungstabelle aussehen?
    Alles offene Fragen, welche uns beschäftigen. Zunächst wäre es mal angeraten alle Kolleginnen und Kollegen aufzurufen, Mitglied im Marburger Bund zu werden, damit wir als homogene Gruppe möglichst gut vertreten sind.
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo gefi,

    einen Facharzt für Medizincontrolling gibt es zwar (noch) nicht, aber die Zusatzbezeichnung \"medizinische Informatik\" zum Facharzt gibt es sehr wohl. Und damit ist wohl auch das med. Controlling zunächst mit eingeschlossen, wenn Sie sich die Bedingungen ansehen, die zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung nötig sind.

    Insofern sind die Ärzte sehr wohl auch als Ärzte mit im Boot. Sollte es einmal einen FA für Medizincontrolling geben, werden aller Wahrscheinlichkeit nach diejenigen, die ihren Beruf über die Zusatzbezeichnung med. Informatik ausüben, genauso weitermachen können, wie diejenigen, die einen älteren FA erworben haben, der sich später in verschiedene aufspaltete.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thomas Winter
    Berlin

  • Hallo Forum,

    ganz so einfach geht es nicht. Lediglich Mitglied im Marburger Bund zu werden und schon hätte man einen anderen Tarifvertrag. Ich bin zwar kein ausgewiesener Personalfachmann, wenn ich es jedoch richtig sehe, gilt der Ausstieg aus der Tarifgemeinschaft nur für die Landesbediensteten (also vornehmlich Unikliniken), nicht jedoch für Bund und Gemeinden (die bereits einen Tarifabschluß für dieses Jahr haben?) oder für die kirchlichen Träger (z.B. Bedienstete der Caritas, für die die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) gelten).
    Vielleicht gibt es ja Personalfachleute im Forum, die dazu mal Stellung nehmen können.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Volkmann

  • Einspruch!
    Der TVöD gilt für
    auf jeden Fall für alle ver.di Mitglieder,
    sowie über individuelle Verweise im Arbeitsvertrag meist für alle sonstigen Beschäftigten im Krankenhaus mit Ausnahme der Ärzte (sofern sie nicht ver.di-Mitglied sind)
    der Marburger Bund hat sich in seiner Hauptversammlung entschieden, nach Abwägung den TVöD nicht mitzutragen und statt dessen einen eigenen Tarifvertrag auszuhandeln.
    Die Verhandlungen laufen derzeit mit den Ländern, gleichzeitig erging die Aufforderung an die kommunalen Arbeitgeber, Tarifverhandlungen aufzunehmen.
    Sonst gilt nämlich ab 01.01.2006 Arbeitszeitgesetz pur (Wegfall der Übergangsregelung im §25 Arbeitszeitgesetz), d.h. incl. Bereitschaftsdienst ist nach 10 Stunden Schluß!
    PS Bin kein Personalfachmann, sondern nur \"einfaches Gewerkschaftsmitglied im MB\".
    Falls Interesse besteht, kann ich die mir bekannten Informationen über TVöD, Verhandlungsstand, Positionen von TdL, VKA, MB etc. hier kundtun - habe mich bis jetzt nur zurückgehalten, da das ja ein DRG-Forum und kein Gewerkschaftsforum ist. :d_zwinker:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Herr Horndasch, hallo Forum,

    Einspruch abgelehnt! :jaybee:
    Nach Rücksprache mit unserer Personalleiterin hat mir diese meine Ansicht bestätigt. Für einen Mitarbeiter, der den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes (AVR) unterliegt ist es unmöglich, durch einen Beitritt zum Marburger Bund in die Anwendung eines anderen Tarifvertrags zu wechseln. :noo:
    Wäre dies möglich, so müßte es ja so sein, dass sich jeder Mitarbeiter eine Gewerkschaft als Tarifpartner aussucht, die seiner Vorstellung am nächsten kommt. Nehmen wir als Beispiel einen Angestellten mit einer tariflichen Arbeitszeit von 38,5 Std. in der Woche. Tritt dieser in die IG Metall ein, so müßte dieser Tarifvertrag mit einer wöchentlichen Regelarbeitszeit von 35 Std. zur Anwendung kommen. Das kann doch nicht funktionieren.

    Mit freundlichem Gruß

    D. Volkmann

  • Hallo Herr Volkmann, Herr Horndasch,

    hier kommunizieren Sie aneinander vorbei. Jeder Arbeitgeber hat seine Tarifgrundlage. So z. B. BAT im öffentlichen Dienst, AVR im kirchlichen Dienst. Dieser ist durch den Arbeitgeber so vorgegeben.
    Nach meinem Verständnis gilt der BAT weiter für Arbeitnehmer, die bisher nach ihm tarifiert wurden und dem MB angehören. Für andere gilt dann ab 01.10.05 der TvÖD.
    Bisher nach AVR tarifierte Mitarbeiter sind nicht berührt.

    Schönes Wochenende,

    Mit freundlichen Grüßen

    D. Duck

  • Guten Morgen,
    @ D.Duck: Danke für den Hinweis.

    ich bin bis jetzt nur vom \"reinen\" öffentlichen Dienst\" ausgegangen, also vom BAT. Entscheidend ist aus Sicht der mir bekannten Juristen der Stichtag der Überleitung. Als MB-Mitglied kann man/frau dann auf jeden Fall der Überleitung in den TVöD widersprechen und für sich den BAT beanspruchen. Wenn man sich in den zahlreichen Foren in der Republik umsieht, dann gibt es dort äußerst widersprüchliche und z.t auch absurde Szenarien, was dann mit den Mitarbeitern und den Tarifen passiert.
    Wenn es denn dem MB gelingt, einen TV-Ärzte abzuschließen, dann werden sich über kurz oder lang wohl die AVR u.a. Vertragswerke diesem Vertragswerk angleichen (meine persönliche Meinung).
    Wenn es dem MB nicht gelingt, dann ....

    Volkmann
    im \"reinen Öffentlichen Dienst\" können Sie es sich schon raussuchen, was für Sie gelten soll: gehen sie im September 2005 zu ver.di oder zum MB und reklamieren Sie ab dem 01.10.2005 dann entweder den TVöD oder den BAT für sich.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch