Verlegung von Mutter und Kind

  • Guten Morgen,
    eine KK hat die stationäre Abrechnung einer verlegten Wöchnerin wegen erkranktem Neugeborenen moniert und die Notwendigkeit stationärer Behandlung verneint. Zwei Gutachten des MDK haben die Ansicht der KK bestätigt.
    Laut Gutachten des MDK wäre eine stationäre Aufnahme am 1. postpartalen Tag in unserem Krankenhaus (Perinatalzentrum) nicht notwendig gewesen, da \"alle Maßnahmen (Wochenbettpflege) auch im zuverlegenden Krankenhaus hätten durchgeführt werden können. Insofern war eine Verlegung der Mutter medizinisch nicht indiziert\". Weiter führt der Gutachter an, dass \"einer Abrechnung der Mutter über eine eigene DRG gutachterlich nicht zugestimmt werden kann\" und empfiehlt eine Abrechnung als Begleitperson. Das Gutachten endet mit der Feststellung \"Diese Vergütung (wohl die Begleitperson) ist in der Fallpauschale für den Aufenthalt in der Kinderklinik enthalten\".
    Für mich ist die medizinische Notwendigkeit einer gemeinsamen Verlegung von Mutter und Kind unzweifelhaft begründet. Eine Wochenbettpflege steht der Patientin für einige Tage zu. Die Abrechnung über die FP O61Z ist nach unserer Einschätzung gerechtfertigt. Dass die Begleitperson in der Fallpauschale des Aufenthalts in der Kinderklinik enthalten sein soll ist doch ein Schmarrn!! Oder??
    Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie wurde Ihrerseits argumentiert?
    Bitte um Rat.
    Gruß
    G. Fischer

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Guten Morgen,
    so wie ich Sie verstehe ist die Notwendigkeit der stationären Versorgung der Mutter gegeben.
    Wenn dem so ist, h.d. dann das der Gutachter die notwendige Verlegung des Säuglings akzeptiert, aber die Mutter im ersten Krankenhaus hätte bleiben sollen?
    Wo bleibt denn da der (sozial)medizinische Sachverstand des Gutachters?

    Ähnliche Problematiken sind auch hier und
    hier beschrieben (Andere Ausgangssituation aber m.E. geht es in die gleiche Richtung).
    Gibt es nicht eine Möglichkeit über § 197 RVO (ReichsVersicherungsOrdnung)zu argumentieren? Die Verlegungskosten für die Mutter (wenn Sie nicht im Wagen mit dem Neugeborenen mitgefahren ist) sollten im Gespräch mit der KK geklärt werden.

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)