Hallo,
nach FPV 2006 ist bei Verlegungsfallpauschalen ein Abschlag vorzunehmen bei Unterschreitung der uGVWD, aber nur beim verlegenden Krankenhaus.
Ist der Abschlag bei Unterschreitung der uGVWD auch vorzunehmen, wenn der Fall gleichzeizig Aufnahme- und Entlassverlegung ist.