Hallo Allerseits!
Der MDK hier in Hamburg lehnt Wartezeiten, die durch das Einrichten einer Betreuung entstehen, grundsätzlich vehement ab; dies sei nicht durch die Kostenträger zu vergüten.
Als Krankenhaus haben wir nach Ausschöpfung der Widerspruchsmöglichkeiten nunmehr drei Alternativen:
Klage vor dem Sozialgericht
Rechnung an den Patienten
:teufel: Auf das Geld verzichten.
Mir fallen besonders die Möglichkeiten 2 und 3 schwer, die Klage vor dem Sozialgericht habe ich in 2 Fällen angestrengt, bin mir aber über die Erfolgsaussichten nicht klar.
Mich interessiert, welche Erfahrungen mit dieser Problematik bei anderen Krankenhäusern bestehen.
Gruß und schönes Wochenende
Manfred Nast
Medizincontrolling
Bethesda AK Bergedorf