Ich bräuchte dringend Rat zu folgendem Sachverhalt: Ein 17-jähriger Auszubildender bricht nach einem Gaststättenbesuch mit offensichtlich zu viel Alkoholgenuß zusammen. Ein zufällig anwesender Passant informiert den Notdienst und der 17-jährige wird mit Rettungswagen in das ca. 300 m entfernten Krankenhaus gebracht. Im Krankenwagen wird vorsorglich ein Infusionszugang gelegt. Im Krankenhaus wird dann entschieden, dass keine weiteren Maßnahmen notwendig sind. Der Patient wird dann nach ca. 7 Stunden Aufenthalt nach Hause entlassen.
Die zuständige gesetzliche Krankenkasse erkennt die Abrechnung des Krankenhauses nicht an und schickt dem 17jährigen nun die Rechnung zur Begleichung.
Die Begründung zur Nichterstattung der KK lautet: \"Kosten, die infolge eines Aufenthalts in einem Krankenhaus lediglich zur Ausnüchterung nach schädlichem Gebrauch von Alkohol entstehen, gehören nicht zur Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.\"
Ist dies so korrekt? Es würde bedeuten, dass der 17jährige diese Rechnung selber zahlen müsste (er verdient ca. 35o Euro im Monat).
Welche Möglichkeiten bestehen, dass die KK doch abrechnet???