Wiederaufnahmeabrechnung bei Jahresüberliegern 2005/06

  • Hallo Forum!

    Beim stöbern in den Abrechnungsbestimmungen für 2006 ist mir aufgefallen, dass (wenn ich es richtig verstanden habe) es keine Wiederaufnahmefälle geben kann, wenn es sich um zwei Vorgänge aus unterschiedlichen Jahren handelt.
    Z.B.
    Patient wird aufgenommen am 28.12.05 und wird Entlassen am 30.12.05, dann erfolgt eine Wiederaufnahme am 02.01.06 => keine Fallzusammenführung. Nur weil ein Fall in 2006 beginnt soll keine Fallzusammenführung stattfinden?????

    Für mich klingt das nicht logisch, deshalb meine Bitte: Könnte jemand meine Aussage bestätigen oder wiederlegen?
    Ich bin doch einigermaßen verwirrt!! :sterne:

  • Guten Morgen,

    ihre Aussage stimmt. Hierduch soll der Mehraufwand, der sich bislang aufgrund der unterschiedlichen Kodierungs- und Abrechnungsgrundlagen ergab, vermieden werden.

    Von Logik hat doch auch keiner was gesagt, oder? :d_zwinker:

    Mit freundlichen Grüßen aus Unna

    Heribert Hypki

  • Guten Morgen,

    auch ich habe das so verstanden. Das Rundschreiben Nr. 277/2005 der KGNW etnhält Änderungshinweise der FPV 2006. Hier steht:\" Die Fallzusammenführung von Krankenhausaufenthalten bei Wiederaufnahmen oder Rückverlegungen wird ausgeschlossen, sofern diese im Zuge des Jahreswechsles auf Basis unterschiedlicher Fallpauschalen-Kataloge abzurechenen sind. Aufgrund dieses Ausnahmetatbestandes sind die Krankenhausaufenthalte einzeln auf der Basis des jeweils geltenden FP-Katalogs abrechenbar.\"

    Ein schönes Wochenende wünscht
    Anke

  • Vielen Dank schon mal für die Antworten!

    Also die Logik kann ich zwar immer noch nicht erkennen, aber darum geht´s ja wohl auch nicht :d_zwinker:

    D.h. im Umkehrschluss, die Krankenhäuser werden wohl am 31.12.2005 ziemlich leehr sein. :d_pfeid:

    Gruß
    IEC

  • Hallo Forum,

    soll das heißen, wenn Sie einen Patienten über Silvester nach Hause
    entlassen, wie in Ihrem Bsp. entlassen 30.12.05, Wiederaufnahme am 2.1.06,
    das dann die KK 2 DRG zu zahlen haben, da keine Fallzusammenführung erfolgt?!?!?!?!?!??!?!?

    Also, wenn Ihr Rückschluß daraus eintrifft, das dann am 31.12. die Krankenhäuser ziemlich leer sind, :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese:

    Um Kodiermehraufwände zu sparen???????? :t_teufelboese:

    Ich hoffe sehr, ich hab alles einfach nur falsch verstanden. :(?(

    Gruß zum Wochenende
    Sambu

  • Hallo Forum,

    zunächst hat Abrechnung nichts mit Logik zu!

    Aber ich begrüße die Änderung der KFPV2006 bei Fallkonstellationen aus 2 unterschiedlichen Systemen. Wir hatten bis in den September diesen Jahres Probleme Fallzusammenführungengen aus 2004 mit 2005 abzurechnen. Das Problem lag dabei nicht in der Ermittlung der DRG, sondern in der Verschlüsselung! Es mußten alle erfassten Diagnosen/Prozeduren der Version 2005 auf Version 2004 korrigiert werden. In einem KIS mit angeschlossenen Subsystem ist das extrem aufwendig und setzt viel Verstand bei den Softwarefirmen voraus, der diesbezüglich definitiv nicht existiert.

    Die Vorstellung von leeren Krankenhäusern am Jahreswechsel kann ich nicht nachvollziehen. Ein Patient der am 31.12. aufgenommen wird und nach konservativer Therapie im Januar entlassen wurde und bis zum 29.1. erneut aufgenommen wurde und in der gleichne MDC operative behandelt wurde war für 2004/2005 eine Fallzusammenführung mit all seinen Problemen. Und die angedeutete Entlassungswelle am 31.12. mit erneuter Aufnahme Anfang Januar wird von den Krankenkassen/MDK sicherlich sehr genau untersucht.

    Mit HERZlichem Gruß

    und Grüetzi

    Stephan Huth

  • Guten Tag,

    ich halte die Diskussion für vergleichsweise wenig hilfreich. Wenn Sie sich die Mühe machen, isoliert den CMI für Ihr Überliegerkollektiv zu ermitteln, werden Sie vermutlich feststellen, daß dieser erheblich höher liegt, als Ihr sonstiger CMI. Das ist auch ganz schlüssig und einleuchtend, weil die Patienten, die zur Jahreswende noch im Krankenhaus verbleiben, traditionell einen wirklich harten und zumeist unumstößlichen Grund für die Fortsetzung des stationären Aufenthaltes haben. Daher dürfte der von Ihnen geschilderte Fall wirklich eher Ausnahmecharakter haben.
    Ob dann die Diskussion noch lohnenswert ist, müssen Sie sicher individuell entscheiden.

    Gruß aus DU
    Dr. med. Andreas Sander
    Evangelisches und Johanniter
    Klinikum Niederrhein

  • Hallo Forum!

    Mein Hinweis auf die Entlassungswelle am 31.12.2005 sollte eher als sarkastischer Scherz aufgenommen werden denn als Unterstellung!! Ich hatte dies auch durch den Smylie versucht zu verdeutlichen.

    Ich glaube nämlich nicht im entferntesten, dass auch nur ein KH um ggf. doppelt berechnen zu können einfach mal seine Patienten für einen Tag entlässt, wir sind ja hier nicht bei den Hotten-Totten (ohne diese beleidigen zu wollen ;-)!!)!!!!
    -Sarkastischer Scherzmodus EIN:
    Oder fühlten Sie sich vielleicht ertappt Sambu?
    -Sarkastischer Scherzmodus AUS.

    Danke nochmals für den zusätzlichen Hinweis Herr Huth. Jetzt erhält das ganze doch eine gewisse Logik für mich.

    Mit blau-weißen Grüßen
    IEC

  • Hallo Forum,

    endlich mal was positives im Abrechnungsdschungel.
    Ich kann dem Beitrag von Herrn Huth nur zustimmen.
    Er spricht mir faktisch aus der Seele.
    Entlassungen über den Jahreswechsel und Neuaufnahmen bei noch nicht abgeschlossener Behandlung halte ich doch persönlich für etwas suspekt.

    Allen ein schönes sonniges Wochenende( wenn dienstfrei)!

    Mit frdl. Grüßen
    [c=blue]Mikka[/c]

    :d_zwinker:
    Das Leben ist die Suche des Nichts aus dem Etwas.
    (Chr. Morgenstern)

  • Hallo alle miteinander,

    okay, habe verstanden, das es mit den Entlassungen zum 31.12.05 nur ein Scherz sein sollte. Ertappt gefühlt habe ich mich deswegen jedoch nicht,da ich ja ein Kassenmitarbeiter bin. War also eher sehr verstört, erschreckt, schockiert.....

    A B E R jetzt ist ja alles wieder gut.
    Gut, das wir drüber gesprochen haben :p :biggrin: :):)

    Allen ein sonniges Wochenende :sonne:

    Gruß
    Sambu