Hallo Forum!
Beim stöbern in den Abrechnungsbestimmungen für 2006 ist mir aufgefallen, dass (wenn ich es richtig verstanden habe) es keine Wiederaufnahmefälle geben kann, wenn es sich um zwei Vorgänge aus unterschiedlichen Jahren handelt.
Z.B.
Patient wird aufgenommen am 28.12.05 und wird Entlassen am 30.12.05, dann erfolgt eine Wiederaufnahme am 02.01.06 => keine Fallzusammenführung. Nur weil ein Fall in 2006 beginnt soll keine Fallzusammenführung stattfinden?????
Für mich klingt das nicht logisch, deshalb meine Bitte: Könnte jemand meine Aussage bestätigen oder wiederlegen?
Ich bin doch einigermaßen verwirrt!! :sterne: