• Hallo ans Forum,

    schon wieder eine Frage.

    Wird eine Papillotomie (Lokalisation Gallengänge) vorgenommen, so wird das mit der 5-513.1 kodiert, wobei hier die Röntgendarstellung bereits inklusive ist. Wir kodieren hier zusätzlich, bzw. als Ausgangsnummer die 1-64 (Diagnostische Endoskopie der Gallen- und Pankreaswege), oder gibt es den Fall, dass die Papillotomie der eigentliche Grund für diese Prozedur ist und daher die 5-513.1 allein gesetzt muss?

    Wer kennt sich da aus?

    Gruß aus Bayern

    maygrap

  • Hallo maygrap,

    wir codieren beides, da im OPS 5-513 unter Exkl. die 1-64 steht. In der Regel muß ja erst eine diagnostische Endoskopie gemacht werden, um zu sehen, wo sich evtl. ein Stein oder eine Verengung befindet und dann wird entsprechend therapeutisch eingegriffen. Der Code mit der 5- sollte als Haupt-, der mit der 1- als Neben-Prozedur codiert werden.

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    siehe P001d:

    Ebenso sind eingriffsverwandte diagnostische Maßnahmen nicht gesondert zu kodieren, wenn diese in derselben Sitzung durchgeführt werden und regelhaft Bestandteil der interventionelltherapeutischen Prozeduren sind und dies im OPS nicht anders geregelt ist (z.B. diagnostische Arthroskopie vor arthroskopischer Meniskektomie wird nicht verschlüsselt).

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau