• Guten Morgen Attila,

    natürlich wird sich das InEK Ihnen gegenüber nicht festlegen. Was glauben Sie, wer freiwillig dafür seinen Kopf hinhalten würde, wenn es mal hart auf hart kommt.
    Aus persönlicher Erfahrung kann ich Ihnen sagen - und da werden einige Forums-Mitglieder mit mir einer Meinung sein - ist es Zeitverschwendung die Kyphoplastie als NUB zu beantragen. :d_neinnein:

    Zitat

    Wenn z.B. die Vakuumbiopsie der Mamma im neuen OPS 2006 steht, ist diese Maßnahme dann schon kalkuliert oder nicht?? Kann ich sie noch als NUB beantragen?

    ...um die eingangsgestellte Frage aufzugreifen. Das InEK müsste Ihnen Auskunft geben können, ob dieses Verfahren kalkuliert ist oder nicht. :d_zwinker:

    MfG

  • Hallo Herr Scholze

    Ich glaube es ja auch nicht aber was ist wenn doch....

    Und sie werden es nicht glauben meine Frage, ob eine bestimmte Maßnahme kalkuliert ist oder nicht, konnte mir meine ich nenne sie mal \"Sachbearbeiterin\" nicht beantworten.

    Einen schönen Tag und vielen Dank für die Antworten

    Gruß Attila

  • Hallo Attila,

    hier mal eine Stellungnahme des BVMed.

    Zitat

    NUB-Anträge (Innovationen) auch für neue OPS Codes relevant

    Die neuen OPS-Codes ab 2005 für medizintechnologische Verfahren sind in die Kalkulation des neuen DRG Kataloges zum größten Teil noch nicht mitberücksichtigt. Kalkulationsgrundlage ist das Jahr 2004 für den Katalog 2006. Daher ist individuell zu prüfen inwieweit eine sachgerechte Abbildung der Prozedur im neuen Katalog realisiert wird. Stellt sich nach krankenhausindividueller Prüfung heraus, dass eine sachgerechte Abbildung nicht realisierbar ist, kann ein Antrag auf eine neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode in Erwägung gezogen werden. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.10.2005.

    Wenn Sie Zeit finden, solche Anträge erfolgversprechend auszuarbeiten, dann machen Sie dieses. Sollten Sie damit auch noch \"durchkommen\", werden Sie bzw. Ihr Haus auf jeden Fall die lachenden Dritten sein. :totlach:

    Für die Kyphoplastie nehme ich gerne Wetten entgegen - auch wenn ich sonst überaupt kein Spieler bin. Geben Sie mal - nur so zum Spaß - den Begriff Kyphoplastie in die Suchfunktion dieses Forums ein; Sie werden sehen, was ich meine... :d_pfeid:

    MfG

  • Hallo,

    gibt es eigentlich Dateinamenskonventionen für dier per email zu übermittelnden NUB-Anträge (so ähnlich wie fürchterlicherweise bei Qualitätsbericht..) ?

    Habe jedenfalls keine Dateinamenskonventionen gefunden. Wenn es aber da noch Formalien einzuhalten gibt, bitte ich um einen kurzen Tipp hier ins Forum.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Hallo Herr Bobrowski,

    sie müssen sich beim Inek ein Eingabetool für die NUB 2006 herunterladen. Dort können Sie Ihre NUB´s wie in einem Formblatt eintragen und absenden. Die dort erzeugten Dateien haben interessanterweise die Endung.nub.

    Viele Grüße nach Greifswald

    G.Grimm

  • Hallo Herr Grimm,

    das war mir schon klar :)
    Die Frage ist, ob das, was im Namen vor dem .nub kommt, irgendwelchen Konventionen gehorchen soll.

    Grüße von der Ostsee.

    Dr. med. Christoph Bobrowski, M.Sc.

  • Schönen guten Morgen,

    hätte mir eigentlich klar sein müssen, dass Ihnen das klar war. Irgendwelche Konventionen vor dem NUB sind mir nicht bekannt, wir haben wegen der Übersichtlichkeit die Namen der beantragenden Oberärzte vorangesetzt.

    Viele Grüße

    G.Grimm

  • Guten Morgen Zusammen,
    guten Morgen Attila,

    wie bereits oben schon erwähnt, wurden die Erwartungen bzgl. des NUB im Zusammenhang mit der Kyphoplastie mit dem Status 2 abgelehnt. :deal:

    Status 2 steht für angefragte Methoden/Leistungen, welche die Kriterien der NUB-Vereinbarung der Vertragsparteien nicht erfüllen.

    Noch einen schönen Tag wünschend...

    MfG