Liebes Forum,
ich habe folgendes Problem:
Die BG besteht auf eine FZ wegen Komplikation bei einer Patientin, die aufgrund einer Phlegmone der Innenhand stationär \"konservativ\" mit AB, Kühlung und Ruhigstellung behandelt wurde, mit einer leichten Restschwellung entlassen werden konnte und jedoch aufgrund einer Befundverschlechterung 5 Tage später erneut stationär zur OP aufgenommen wurde.
Da der Begriff \"Komplikation\" m.E. nicht genau definiert ist, hier meine Frage:
Ist eine Befundverschlechterung als Komplikation zu sehen nach der eine FZ zu erfolgen hat? Oder ist der Begriff der Komplikation nur nach einem operativen Eingriff gegeben?
Vielen Dank schon einmal im Voraus für baldige Antwort!
Lieben Gruß von Jessner