Definition Komplikation 2003

  • Liebes Forum,

    ich habe folgendes Problem:
    Die BG besteht auf eine FZ wegen Komplikation bei einer Patientin, die aufgrund einer Phlegmone der Innenhand stationär \"konservativ\" mit AB, Kühlung und Ruhigstellung behandelt wurde, mit einer leichten Restschwellung entlassen werden konnte und jedoch aufgrund einer Befundverschlechterung 5 Tage später erneut stationär zur OP aufgenommen wurde.
    Da der Begriff \"Komplikation\" m.E. nicht genau definiert ist, hier meine Frage:
    Ist eine Befundverschlechterung als Komplikation zu sehen nach der eine FZ zu erfolgen hat? Oder ist der Begriff der Komplikation nur nach einem operativen Eingriff gegeben?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus für baldige Antwort!

    Lieben Gruß von Jessner

  • Hallo,

    es tut mir leid, doch es ist wirklich eine FZ. Siehe dazu auch Fallpauschalenverordnung.
    Dort ist noch einmal ganz klar beschrieben, wann ein Fall zusammengeführt werden muß und wann nicht. Hat eine Weile gedauert bis ich das wiedergefunden habe.
    Hoffe, daß ich Ihnen hiermit helfen konnte.

    Liebe Grüße
    I. Kupfer

  • Hallölle. :biggrin:

    Aber m.E. kein WK Fall.

    Dürfte eher wegen Partitionswechsel sein.

    Gruß
    papiertiger

    Sport: eine Methode, Krankheiten durch Unfälle zu ersetzen.

  • Vielen Dank für Eure schnellen Antworten!

    Ich weiß, dort steht das im Falle einer Wiederaufnahme in das selbe Krankenhaus aufgrund einer Komplikation eine Fallzusammenführung zu erfolgen hat. Aber wie ist denn eine Komplikation nun definiert? Mir wurde immer gesagt, dass man nur von einer Komplikation spricht, wenn zuvor ein operativer Eingriff stattgefunden hat. Was ich auch nicht so ganz logisch empfinde...
    Und kommen die Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach
    § 2 KRPV 2004 bezüglich des Partitionswechsels nicht auch in erst im Jahre 2004 zur Anwendung?
    Umso mehr man darüber nachdenkt, wird man immer unsicherer... :sterne:

  • Hallo Frau Jessner,

    Die Komplikationsdefinition wurde schon oft im Forum diskutiert. Zuletzt am 30.9.05 (Popp). Dort stellte MiCu einen Link zu einem Aufsatz von mir her, der Ihre Fragen bezüglich einer Komplikationsdefinition beantwortet.

    Selbstverständlich ist die Verschlimmerung einer Erkrankung, gleichgültig wie der Patient behandelt wurde, nach Entlassung eine Komplikation. Schließlich erfolgt eine Entlassung in der Hoffnung, das das Schlimmste überstanden ist. Nach den einschlägigen Wörterbüchern ist auch z.B. die Blutung eines Magenulcus eine Komplikation.

    Die DRG-AG der DGOOC/DGU/BVO hatte beim InEK den Antrag gestellt WA´s bei Infektionen wegen der Nichtkalkulierbarkeit von Infektionsverläufen aus den WA-Regeln herauszunehmen. Der Antrag wurde - soll man sagen erwartungsgemäß (?!) - abgelehnt.

    Mit freundlichen Grüßen
    Thomas Winter
    Berlin