Abrechnung bei geplanter aber nicht durchgeführter Chemo

  • Hallo Forumsmitglieder,

    in unserem Haus passiert es immer wieder, dass geplante Chemopatienten an diesem Tag aufgrund eines schlechten Blutbildes nicht zur Chemo bleiben können. Dieser Aufenthalt wird dann vorstat. abgerechnet. Der Patient kommt eine Woche später wieder und bekommt seine Chemo. Nun will die KK die vorstat. Behandlung nicht bezahlen mit der Begründung, dass eine vorstat. Behandlung neben der DRG-Pauschale nicht gesondert abrechenbar ist.
    Meines Erachtens ist es aber nicht das Verschulden des KH, dass der Patient am geplanten Tag nicht die Chemo erhalten konnte. Also kann ich doch den vorstat. Aufenthalt abrechnen (die 5-Tages-Frist gilt doch noch).
    Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?

    MfG
    Nachfrager

  • Hallo,

    das passiert uns auch öfter. Ich weiß ja nicht, ob es sich bei Ihnen um Same-Day-Fälle handelt oder wie bei uns um 24-Stunden Chemo. Wir rechnen bei derartigen Fällen mit der Z53 als Nebendiagnose sowie der 8542 + 5995 (wenn die Chemo schon dran war) ab. Wurde keine Chemo angeschlossen rechnen wir die HD (also das Carcinom) mit der entsprechenden Nebendiagnose (z.B. Leukopenie) sowie Z53 ab.
    Ich hoffe, daß ich ein wenig helfen konnte.

    Liebe Grüße
    I. Kupfer

  • Hallo,
    bleiben die Pat. wegen der Leukopenie bei Ihnen dann statinär? Ansonsten bin ich der Meinung, dass man es nicht stationär abrechnen kann. Wenn die Leucos z.B. umm 2000 liegen, gehen unsere Pat.wieder nach Haus und der Fall wird vorstationär abgerechnet.Da gab es bis jetzt auch keine Probleme. Bei der Codierung 5995 handelt es sich eigentlich um eine abgebrochenen OP.

    Viele Grüße
    M. Kunze

  • Hallo Nachfrager,

    wir hatten bisher mit der vorstationären Abrechnung keine Probleme. Mögliche Alternativen:
    - Patienten mit dem Carzinom als Hauptdiagnose und Z53 und der genauen Diagnose der Blutbildveränderung als Nebendiagnose als stationären Fall (mit Hinweis auf die Urteile des BSG (B 3 KR 4/03 R und B3 KR 11/04 R - abgebrochene stationäre Behandlung)abrechnen. Vorsicht: auch einige Carzinom-DRG´s unterliegen der Wiederaufnahmeregelung
    - Länderabhängig kann ggf. eine Abklärungsuntersuchung (wenn ich mich dunkel erinnere nach GOÄ bis zur Höhe der vorstationären Pauschale) abgerechnet werden. Das steht im Vertrag nach § 112.

    Ansonsten stammt die Regelung der 5-Tage-Frist zwar noch aus der vor-DRG-Zeit, ist aber nicht außer Kraft gesetzt worden, zur DRG gehört die Untersuchung also nicht. Die Kassen können argumentieren, die Blutbilduntersuchung könnte auch am Tag zuvor vom Hausarzt durchgeführt werden. Dies wird aber wahrscheinlich zu Unmut unter den Patienten und auch den Hausärzten führen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Bauer