Hallo Forumsmitglieder,
in unserem Haus passiert es immer wieder, dass geplante Chemopatienten an diesem Tag aufgrund eines schlechten Blutbildes nicht zur Chemo bleiben können. Dieser Aufenthalt wird dann vorstat. abgerechnet. Der Patient kommt eine Woche später wieder und bekommt seine Chemo. Nun will die KK die vorstat. Behandlung nicht bezahlen mit der Begründung, dass eine vorstat. Behandlung neben der DRG-Pauschale nicht gesondert abrechenbar ist.
Meines Erachtens ist es aber nicht das Verschulden des KH, dass der Patient am geplanten Tag nicht die Chemo erhalten konnte. Also kann ich doch den vorstat. Aufenthalt abrechnen (die 5-Tages-Frist gilt doch noch).
Wie sehen Sie diesen Sachverhalt?
MfG
Nachfrager