Liebe Kolleginnen und Kollegen,
bei der Arbeit am Grouper ist mir aufgefallen, dass Neugeborene bei korrekter Kodierung der Beatmungsdauer > 96 Stunden nicht in die DRG A06Z (RG 20,09), noch nicht einmal in die DRG A41Z (RG 5,64) fallen. Kann mir jemand erklären, ob hier ein Fehler der Grouper (Kodip und Uni Münster) vorliegt oder ob ein Neugeborenes mit einer Mekoniumaspiration nicht so lange beatmet werden darf?
Danke für die Hilfe,
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Dr. S. Siefert
Kinderkrankenhaus
Wilhelmstift, Hamburg
http://www.dr-siefert.de