Ausbildungs- und AIP/AZG-Zuschlag für Gesunde Neugeborene?

  • Hallo allerseits,

    gibt es eine Regelung, die festlegt, ob bei gesunden Säuglingen die beiden \"neuen\" Zuschläge ebenfalls abgerechnet werden können (von der Herleitung der Beträge her müßte es so sein)?

    Danke für Ihre Hinweise!

    Gruß
    K.

  • Hallo Kassandra,

    zum ArbZG-Zuschlag § 4 Abs. 13 S. 5:
    Der dem Krankenhaus nach den Sätzen 1 bis 4 insgesamt zustehende Betrag wird außerhalb des Erlösbudgets und der Erlössumme nach § 6 Abs. 3 durch einen Zuschlag auf die abgerechnete Höhe der DRG-Fallpauschalen und die Zusatzentgelte (§ 3 Abs. 3 Satz 4 Nr. 1) sowie auf die sonstigen Entgelte nach § 6 Abs. 1 Satz 1 finanziert und gesondert in der Rechnung ausgewiesen.


    zum AiP-Zuschlag § 4 Abs. 14 S. 4:
    Der Zuschlag ist in der Rechnung des Krankenhauses mit dem Zuschlag nach Absatz 13 zusammenzufassen.

    Also klares ja. Abrechnung auch auf Fallpauschalen für gesunde Neugeborene.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Hallo Herr Schmitt,

    vielen Dank. Das war auch meine Interpretation, aber durch die manchmal merkwürde Logik bei der Mutter-/Säuglingsabrechnung wollte ich es besser noch einmal hinterfragen. :sterne:

    Mit freundlichem Gruß

    Kassandra