Fallzusammenlegung

  • Hallo,
    habe noch einmal eine Frage zur Fallzusammenlegung. Ein Patient soll entlassen werden und nächste Woche in einer Chirurgischen Abteilung einer Klinik wiederaufgenommen werden. Die obere Grenzverweildauer beträgt 16 Tage, diese sind am Freitag erreicht.
    Wird der FAll von unserem Krankenhaus mit dem Fall aus der Chirurgie zusammengelegt?
    Würde mich über Antworten freuen.
    Gruß
    NF

  • Fallzusammenführung wenn der 2. Fall:

    -Wiederaufnahme innerhalb 30 Kalendertagen ab Aufnahmedatum des
    1.Aufenth. bei gleicher MDC und Partitionswechsel von M oder A in
    Partition O

    - sonst neuer Fall, da Grenzverweildauer überschritten und es sich nicht um eine Komplikation des 1 Aufenth. handelt

    - keine Fallzusammenführung wenn 1 Aufenthalt im Fallpauschalenkatalog gekennzeichnet ist ( Ausnahme von Wiederaufnahme )


    Schönen Feierabend


    :sonne:

  • Guten Morgen zusammen,

    wird der Patient in einer anderen Klinik weiterbehandelt? Dann gibt es keine Fallzusammenführung (jedes KH rechnet seine DRG ab). Ansonsten gilt die Information vom Vorredner.

    MfG