Wiederaufnahme und Verlegung

  • Liebes Forum,
    Ein Patient kommt innerhalb der OGVD mit der gleichen DRG ein zweites Mal stationär. Fall wird zusammengelegt. Beim 2. Aufenthalt wird er aber jetzt in ein anderes Krankenhaus verlegt. Beim Zusammenlegen verrechnet der Grouper nur die Aufenthaltstage (5 Tage)des 1. Aufenthalts und damit die entsprechenden Abschläge, obwohl die Verlegung nach dem 2. Aufenthalt stattfand (6 Tage). Es kommt also weniger heraus bei der Abrechnung. Wäre es nicht logisch die Aufenhaltszeiten zu adieren (hier 11 Tage), was eindeutig über der MGVD liegt. Die DRG ist bei beiden Aufenthalten F73A. Ist meine Logik falsch?
    Vielen Dank
    Dr. A. Barthel

  • Hallo Frau Barthel,

    ich denke, Ihre Logik ist richtig und die des Groupers falsch. Bei WA muß die Gesamtdauer aus beiden Aufenthalten der Gruppierung zugrunde gelegt werden.

    Gruß aus Oberbayern

    Timm Büttner

  • Hallo zusammen,

    im Zusammenhang mit Verlegung und Wiederaufnahme hätte ich auch noch eine Frage.
    Es handelt sich um folgende Fallkonstellation:
    - 1. Aufnahme im KH (A)
    - Verlegung von KH (A) nach KH (B)
    - Entlassung aus KH (B) nach Hause
    - 2. Aufnahme in KH (A) innerhalb von 30 Tagen seit der ersten Aufnahme in innerhalb der GVD der ermittelten DRG (Komplikationsbehandlung).

    Ich würde ja sagen das die beiden Aufenthalte in KH (A) zusammen zulegen sind. Auch wenn zwischen der Entlassung aus KH (B) und der zweiten Aufnahme in KH (A) zwei Tage liegen. Bin mir da aber leider nicht sicher.

    Deshlab meine Frage liege ich mit meiner Einschätzug richtig oder befinde ich mich hier auf dem Holzweg? :sterne:

    Vielen Dank schon mal und viele Grüße
    IEC

  • Guten Morgen IEC,

    bei den Fällen im Krankenhaus A müsste die Wiederaufnahmeregelung geprüft werden, danach sind die Fälle eventuell zusammen zu führen.

    Nicht zutreffend wäre eine Rückverlegung von B nach A.

    Schönen Gruß

    Heribert Hypki