Kriterien für stationäre Druchführung elektiver OPs

  • Hi und guten Morgen,

    wo finde ich bitte eine Übersicht über die Kriterien zur durchführung elektiver Operationen unter stationären Bedingungen? Insbesondere auch vielleicht detailliert über die Kriterien der häuslichen Versorgung postopertiv?

    Vielen Dank

    Dr. Heun-Letsch

  • Hallo Herr Heun-Letsch,
    im AEP Verfahren sind ja die Kriterien aufgeführt.

    Beurteilungsinstrument zur Notwendigkeit von Krankenhausbehandlungen bei Patienten mit elektiven Operationen
    Deutsche Version des AEP-ES
    Dr. O. Sangha

    Bayerischer Forschungsverbund Public Health, Tegernseer Landstraße 243, D-81549 München
    Kriterien für die Notwendigkeit der Krankenhausaufnahme bei geplanten operativen Eingriffen unter Berücksichtigung der modifizierten ASA-Klassifikation
    Status der Atmung
    1. Signifikant pathologische Lungenfunktionsparameter
    a) Funktionelle Vitalkapazität (FVC) < 1,0 L
    b) Expiratorische Einsekundenkapazität (FEV) < 50 % ´ FVC
    c) Arterieller pCO2 > 50 mm Hg
    d) Arterieller pO2 < 50 mm Hg
    2. Klinisch relevantes Apnoe-Syndrom
    Klinisch relevante Begleiterkrankungen
    Bemerkungen: hier müssen die Diagnosen und Parameter in den Krankenunterlagen dokumentiert sein.
    1. Blutkrankheiten
    a) Operations-relevante Gerinnungsstörungen (angeboren und/oder erworben)
    b) Operations-relevante, therapiepflichtige Blutkrankheiten
    2. Herzerkrankungen
    a) Manifeste Angina pectoris Grad III oder IV (NYHA)
    b) Manifeste Herzinsuffizienz Grad III oder IV (NYHA)
    3. Maligne Hyperthermie in der Eigen- oder Familienanamnese
    4. Patienten, bei denen eine besonders überwachungspflichtige Behandlung der folgenden Erkrankungen dokumentiert ist:
    a) Endokrine Erkrankungen (z. B. Diabetes, Morbus Addison, Thyreotoxikose etc.)
    b) Bluthochdruck
    c) Bronchos****ische Lungenerkrankungen
    d) Schlaganfall und/oder Herzinfarkt
    e) Sonstige Gründe (Dokumentation)
    Besondere postoperative Risiken
    1. Operationseingriff außerhalb des Kataloges für ambulante Operationen.
    2. Überwachungspflichtig mindestens 8 Stunden nach Narkoseende.
    Notwendigkeit intensiver postoperativer Betreuung
    1. Amputationen
    2. Gefäßchirurgische Operationen
    3. Einsatz von stabilisierenden Implantaten
    4. Einsatz von Drainageschläuchen mit kontinuierlicher Funktionskontrolle
    Sonstiges
    Soziale Faktoren, aufgrund derer eine sofortige medizinische Versorgung des Patienten im Falle postoperativer Komplikationen nicht möglich wäre.
    1. Fehlende Kommunikationsmöglichkeit, da der Patient allein lebt oder kein Telephon erreichen kann.
    2. Keine Transportmöglichkeit; große Entfernung von Stellen, die Notfallhilfe leisten könnten.
    3. Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten.
    4. Fehlende Versorgungsmöglichkeiten im Privathaushalt.
    Kriterien, die es rechtfertigen, daß der operative Eingriff nicht direkt am Aufnahmetag oder Folgetag durchgeführt wurde
    Spezielle präoperative Begutachtung/Behandlung, die nur unter stationären Bedingungen erfolgen kann
    1. Parenterale Behandlung.
    2. Extensive Darmspülungen.
    3. Maßnahmen wie eine Angiographie oder Myelographie, die vor dem geplanten Eingriff durchgeführt werden müssen.
    4. Dialyse oder Austauschtransfusionen.
    Narkoserelevanter Zustand des Patienten
    1. Kritischer kardialer Status (überwachungspflichtig)
    a) Verdacht auf manifesten oder kürzlich abgelaufenen Myokardinfarkt
    b) Manifeste Angina pectoris Grad III oder IV (NYHA)
    c) Manifeste Herzinsuffizienz Grad III oder IV (NYHA)
    2. Kritischer zerebrovaskulärer Status
    a) Manifester Insult
    b) Transistorische ischämische Attacke (TIA, abklärungspflichtig)
    3. Kritischer pulmonaler Zustand (Dokumentation)
    4. Kritischer hämatologischer Status
    a) Unerwartet aufgetretene Anämie, die eine Transfusion oder die präoperative Abklärung ihrer Ursache erfordert
    b) Operations-relevante Gerinnungsstörungen (angeboren und/oder erworben)
    c) Operations-relevante, therapiepflichtige Blutkrankheiten
    5. Kritischer metabolischer Zustand
    a) Nicht abgeklärter oder nicht eingestellter Diabetes mellitus (BZ > 200 mg/dl)
    b) Schwere oder neu aufgetretene Azotämie
    c) Schwere Leberfunktionsstörung
    d) Narkoserelevante Hyperthyreose oder nicht ausgeglichene Hypothyreose
    e) Narkoserelevante Elektrolytstörungen
    6. Narkoserelevanter kritischer mentaler Zustand
    a) Neu aufgetretener Verwirrtheitszustand oder Koma
    b) Unvermögen des Patienten, die präoperative Aufklärung zum Zwecke seiner Einverständniserklärung zu verstehen
    7. Ungeklärtes Anfallsleiden
    8. Bedrohliche allgemeine Infektionen
    Streichung des geplanten operativen Eingriffes
    1. Streichung aufgrund unvorhergesehener organisatorischer/technischer Probleme (z. B. Diagnosenwechsel)
    Notfalleingriff

    Na dann viel Spass mit der Lektüre

    ihr

    kurt Mies

    --
    Kurt Mies
    http://www.myDRG Fan4. Fehlende Versorgungsmöglichkeiten im Privathaushalt.

    Kurt Mies

  • 4. Fehlende Versorgungsmöglichkeiten im Privathaushalt.

    Das heisst, wenn jemand nicht versorgt ist,
    zum Beispiel Handoperation und der Mensch (jung, fit) lebt alleine,
    dann ????

    - darf er 1 Nacht im KH bleiben
    - oder muss das KH vorab die häusliche versorgung sicherstellen

    Diese Frage deshalb, weil der MdK im Nachgang diese 1 nacht nicht gelten lassen will,
    und meint, da hätten wir eine Haushaltshilfe besorgen müssen.

    Was meinen Sie ?

    Gruss & Dank

    Peter

  • Hallo Forum, hallo pmh1958.

    handelt es sich bei der Hand-OP um eine Leistung aus dem Katalog für amb. OP?

    bzgl. der Haushaltshilfe kann ich die Auskunft geben, daß nicht Sie (das KH) sondern der Versicherte diese Leistung (Haushaltshilfe nach § 38 SGB V) ,abgesehen von dringenden Fällen, vor der Inanspruchnahme bei d. KK beantragen zu hat. Diesem Antrag ist, soweit erforderlich, eine ärztl. Bescheinigung beizufügen. Zu beachten sind die umfangreichen Anspruchsvorraussetzungen für diese Leistung (z. B. Kind unter 12 J. im Haushalt etc.).

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Guten Tag,
    ist es aus kassenrechtlicher Sicht von Bedeutung, ob es sich um einen Notfall oder um einen elektiven Fall handelt, auch wenn es eine Op nach dem Katalog AOP ist?

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo Forum, Hallo Hr. Horndasch,

    neben zahlreichen anderen Kriterien ist sicherlich auch die Einweisungsart (Notfall, geplant...) von Bedeutung für die KK auch wenn der OPS Bestandteil des Katalogs ist. Nur die Zuordnung zum OPS Kat. I im Katalog kann gewiss nicht die alleinige Entscheidung für eine amb. Behandlung sein.

    mit freundlichen Grüßen
    Einsparungsprinz

  • Hallo,
    Danke für die Information. Mal sehen wie die Kollegen von der anderen Seite des Tisches damit umgehen.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch