Erste Hilfe vs.vorstationäre Abrechnung

  • Hallo Forum, höre aus unserer Kostensicherung, dass die KK gerne Abrechnungen umwandeln möchte.
    Beispiel:
    Pat geht zum prakt.Arzt mit Bauchweh. Der Dr. hat kein DSono und Labor und weist den Pat. als Notfall Vd, Appendizitis ein. Der 1H Chirurg macht Labor und Sono etc. und schickt Pat . nach Hause.
    Eigentlich doch eine klassische vorstat. Leistung, die die KK jetzt aber als Erste Hilfe Leistung bezahlen will.
    Wo liegt denn hier eindeutig die Zuordnung; meines Erachtens und auch nach unserem Controller doch vorstat. Abrechnung?
    Dank ,codeman

  • Hallo Codeman,

    bei der Ersten-Hilfe-Leistung handelt es wohl um eine Leistung, die in anderen Städten und Bundesländern als ambulante Notfallbehandlung bezeichnet wird. Oder ? Die im Rahmen der ambulanten Notfallbehandlung erbrachten Leistungen werden dann über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.

    Auch wenn es - zugegebenermaßen - Grenzfäle und Abgrenzungsprobleme geben mag, der von Ihnen geschilderte Fall ist meines Erachtens eindeutig der vorstationären Behandlung zuzurechnen. Der niedergelassene Arzt hat eine Verordnung von Krankenhausbehandlung ausgestellt (damit ist eine wesentliche Voraussetzung zur Abrechnung vorstationärer Leistungen erfüllt) und im Krankenhaus wurde die \"Erforderlichkeit\" einer stationären Krankenhausbehandlung (akute Appendizitis ?) mittels geklärt.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo,

    wieso ist der geschilderte Fall eindeutig eine vorstationäre Behandlung??

    Der Patient wird (im Beispiel) nach erfolgter Notfalluntersuchung wieder nach Hause geschickt und zu keiner Zeit nachfolgend stationär aufgenommen, also liegt hier doch eindeutig nur eine Notfallversorgung vor und keine vorstationäre Behandlung, oder??

    Gruss

    Pandur

    :i_drink:

  • Hallo Pandur
    Hallo Codemann,

    Für mich ist das keine eindeutige Notfallversorgung. Ich stimme den Aussagen vom Systemlernenden zu. Wenn die ärztlicher Einweisung vorliegt, hat der Krankenhausarzt die ärztl.Notwendigkeit einer stationären Aufnahme zu prüfen.
    Für die Abrechnung der vorstationäre Behandlung reicht eine kurze Diagnostik aus. Die sogenannte \"Erste Hilfe \" oder Notfallversorgung ist doch schon vom niedergelassenen Arzt erbracht worden. (Patienten-Untersuchung mit Diagnose-Feststellung.
    MFG
    Georg B.

  • Hallo Codeman,
    ich bin ebenfalls der Ansicht, dass es sich hier nicht um eine \"Notfallversorgung\" sondern um einen geradezu \"klassischen\" vorstationären Fall handelt. Der praktische Arzt verordnet eine Krankenhausbehandlung. Der aufnehmende Arzt untersucht den Patienten und stellt fest, dass eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.

    Zitat:
    §115a SGB V

    Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

    (1) Das Krankenhaus kann bei Verordnung von Krankenhausbehandlung Versicherte in medizinisch geeigneten Fällen ohne Unterkunft und Verpflegung behandeln, um

    1. die Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung zu klären oder die vollstationäre Krankenhausbehandlung vorzubereiten (vorstationäre Behandlung) oder

    2. im Anschluss an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung den Behandlungserfolg zu sichern oder zu festigen (nachstationäre Behandlung). Zitat Ende

    Das trifft doch auf diesen Fall eindeutig zu!

    Grüße aus Norddeutschland

    Mit freundlichen Grüßen

    Claudia Mertens