Hallo,
wenn mit Wirkung zum 1.1.2006 die Anlage 1 der Mindestmengenvereinbarung geändert wird, und z.B. im Bereich Nr.4 (Organsystem Pankreas) dann in der Anlage 1 eine neue Mindestmenge von 10 statt zuvor 5 Eingriffen ausgewiesen wird...
müssen dann bereits im Jahr 2005 mindestens 10 dieser Eingriffe erbracht worden sein, damit auch im Jahr 2006 weiterhin die Leistung erbracht werden darf ? Oder ist diese Mindestmenge erst im Jahr 2006 zu erbringen, damit man sie auch im Jahr 2007 noch weiter anbieten darf ?
mfG
C. Hirschberg