Hallo, Forum!
Ich habe einen Fall, in dem vom Beleg-HNO-Arzt eine OP stationär durchgeführt wurde. Die Krankenkasse bzw. der MDK sehen keine Notwendigkeit für stationäre Behandlung. Begründung für diese ist nach Bescheinigung der HNO-Praxis die fehlende häusliche Betreuung (Pat. 30 Jahre als, durchgeführt: Septo-Rhino-Plastik).
Nun wollte ich den stationären Aufenthalt stornieren und eine ambulante OP abrechnen. ABER: Der OPS-Schlüssel 5-218.2x existiert nicht im Katalog der ambulant durchzuführenden OPS... :noo:
Wenn ich nun annehme, daß dieser Schlüssel die OP am exaktesten beschreibt, wie kann ich trotzdem eine ambulante OP abrechnen? :d_gutefrage:
Grüße aus dem sonnigen Landstuhl