Guten Morgen, Forum!
Folgender Fall: Unser Haus hat keine Pädiatrie. Dafür aber \'ne Gyn und Geburtshilfe.
Im Falle einer Notsectio wurde prophylaktisch der Baby-NAW aus der nächsten Uniklinik angefordert. Dieser kommt, der Neonatologe untersucht das Neugeborene, beschließt jedoch, daß keine Transportindikation besteht :noo: und belässt das Kind im Krankenhaus.
Jetzt habe ich die Rechnung über 257 Euro hier liegen... :d_gutefrage:
Es wurde KEIN Patienten-Transport durchgeführt :d_neinnein: , sondern der Transport des Pädiaters zum Kind und zurück - und dies aus offensichtlicher medizinischer Notwendigkeit!
Also muss ich doch diesen Betrag nicht übernehmen, sondern die Kostenträger (s. § 60 SGB V) - oder liege ich falsch ???
Grüße aus dem (noch) spätsommerlichen Landstuhl, 12° und blauer Himmel :sonne: