Transportkosten vom KH zu bezahlen ???

  • Guten Morgen, Forum!

    Folgender Fall: Unser Haus hat keine Pädiatrie. Dafür aber \'ne Gyn und Geburtshilfe.
    Im Falle einer Notsectio wurde prophylaktisch der Baby-NAW aus der nächsten Uniklinik angefordert. Dieser kommt, der Neonatologe untersucht das Neugeborene, beschließt jedoch, daß keine Transportindikation besteht :noo: und belässt das Kind im Krankenhaus.

    Jetzt habe ich die Rechnung über 257 Euro hier liegen... :d_gutefrage:

    Es wurde KEIN Patienten-Transport durchgeführt :d_neinnein: , sondern der Transport des Pädiaters zum Kind und zurück - und dies aus offensichtlicher medizinischer Notwendigkeit!

    Also muss ich doch diesen Betrag nicht übernehmen, sondern die Kostenträger (s. § 60 SGB V) - oder liege ich falsch ???

    Grüße aus dem (noch) spätsommerlichen Landstuhl, 12° und blauer Himmel :sonne:

    T. Flöser

  • Guten Morgen Herr Flöser,

    wir sind eine Kinderklinik mit Neatologie und Neugeborenen-Notarzt-Dienst (NNAD):baby:

    Wenn, wie in Ihrem Fall, das Neugeborene in der Geburtsklinik verbleibt, handelt es sich um einen \"Konsiliarbesuch\".
    Der NNAD wurde von der Klinik angefordert, so hat sie ihn auch zu bezahlen, da das Kind stationär aufgenommen wurde.
    Privatversicherte Patienten müssen den Einsatz wie jede andere externe Untersuchung auch, selbst bezahlen.

    Nur wenn das Kind durch den NNAD verlegt wird, zahlt die gesetzliche Krankenkasse den Einsatz und Transport.

    Dieses Verfahren ist z.B. in der Vereinbarung der Kinderklinik mit den Hauptkostenträgern, festgeschrieben.

    Viele Grüße, Alfredo

  • Hallo, Alfredo!

    Einerseits ist es ein Konsiliarbesuch... andererseits bezahlt der Kostenträger aber auch Notarzt-Einsätze, bei denen der Patient nicht transportiert wird, sondern Untersuchung und Behandlung vor Ort erfolgen.

    Da wir eine solche Vereinbarung (Kinderklinik - Hauptkostenträger) eben nicht getroffen haben, kann eine solche natürlich auch nicht für uns gelten.

    Aber es stimmt wohl schon - ob wir den Patienten zum Konsiliararzt fahren, oder den Konsiliararzt zu uns kommen lassen: Die Kosten trägt in diesem Falle das Krankenhaus! :(

    T. Flöser