Fehlbelegungsprüfung (§17a KHG)

  • Hallo NG, Hallo Herr Rüschemeyer,
    ein bisschen Hoffnung habe ich noch, das es doch nicht ganz so kommt. Die haftungsrechtliche Seite, wer haftet... der behandelnde, abweisende Krankenhausarzt?... oder übernimmt der MDK die Verantwortung? Auf jeden Fall bleibt wieder eine vermehrte Dokumentation die Folge.

    mit freundlichen Grüßen
    Kurt Mies

    Kurt Mies