Fehlbelegungsprüfung (§17a KHG)

  • Hallo,

    wer von Ihnen/Euch hat (die leidvolle) Erfahrung mit einer Fehlbelegungsprüfung der Kassen nach §17a KHG?

    Die AOK hat beim MDK eine entsprechende Prüfung "nach dem AEP-Verfahren" in Auftrag gegeben. Wer kennt Gegenargumente/Gerichtsentscheide oder kann Tipps zur Vorbereitung auf den Tag X geben?

    Vielen Dank im Voraus,

    Reinhard Schaffert

  • Hallo Herr Schaffert,
    hört sich ganz nach "Notfall" an. Habe leider nur zahlreiche
    Literatur zum Thema Fehlbelegung und AEP Verfahren. Das AEP
    hat es in sich und da Sie ja rückwirkend geprüft werden,können
    Sie nicht mehr viel ändern.Setzen Sie sich auf jeden Fall
    mit Ihrer zuständigen Krankenhausgesellschaft in Verbindung,
    diese kennt "AEP geprüfte" Häuser. Von Vorträgen sind mir
    2 Häuser bekannt,die sich einer Fehlbelegungsprüfung unter-
    ziehen mußten, aber mit wenig positiven Erfahrungen, was
    Kenner des AEP-Verfahrens nicht wundert. Sollten Sie Interesse
    an Literatur haben, bitte ich um einen Rückruf. 02602/122710

    Ansonsten kann man nur die Daumen drücken ....
    und halten Sie die NG auf dem Laufenden
    Mit freundlichen Grüßen
    kurt mies

    Kurt Mies

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Hr. Schaffert,
    Ende Oktober gibt es ein Seminar bezüglich der Thematik (http://www.zeno24.de/pop-ups/pop-up-z110-06.htm). Will hierfür keine Werbung machen, ist aber vielleicht interessant für Sie, auch wenn es reichlich spät im Jahr ist.
    MfG
    D. D. Selter

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo Herr Schaffert,

    auf der "Einführungsveranstaltung" zum AEP-Verfahren in Köln hat Herr Dr. Sangha selbst folgende Informationen gegeben:

    Bei retrospektiver Prüfung von "normalen" Patienten-Akten (während der Behandlung war die Prüfung nicht bekannt) liegt die Rate der als Fehlbelegung erkannten Belegungstage bei 40%.

    Ist zum Zeitpunkt der Behandlung die anstehende Prüfung bekannt, liegt die Rate bei 10%.

    Herr Dr. Sangha meinte, daß selbst von diesen 10% positiven Prüfergebnissen der größte Teil auf Dokumentationsmängel (i. S. d. AEP-Verfahrens) zurückzuführen sei und nicht auf einer objektiven Fehlbelegung beruhe.

    Während die ersten beiden Punkte sehr leicht anhand der AEP-Literatur nachgewiesen werden können, handelt es sich bei dem dritten nur um einen Eindruck - allerdings um den Eindruck eines der Entwickler des Verfahrens.

    Warum ein Verfahren ernsthaft eingesetzt werden soll, daß unter normalen Bedingungen mindestens 75% falsch-positive Resultate liefert (40% gegen 10% bei adaptierter Dokumentation), bleibt wohl vorläufig das Geheimnis des MDK.
    Wir sind zwar zur Dokumentation verpflichtet, aber nicht im Sinne des AEP-Verfahrens (auch wenn wir in unserem Haus die Dokumentation entsprechend erweitert haben).

    Ich hoffe, Sie können mit dieser Argumentation das Ärgste vermeiden.
    Weiterhin sollten Sie jeden geprüften Fall nachvollziehen. Die sog. "Override-Option" dient eigentlich dazu, die zu restriktiven Regeln des AEP-Verfahrens abzumildern, nicht diese weiter zu verschärfen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer

  • Zitat:Dr. Rüschemeyer
    Wir sind zwar zur Dokumentation verpflichtet, aber nicht im
    Sinne des AEP-Verfahrens (auch wenn wir in unserem Haus
    die Dokumentation entsprechend erweitert haben).

    Hallo Herr Dr. Rüschemeyer,
    mich würde interesieren inwieweit Sie die Dokumentation in Ihrem Haus in Richtung AEP Vefahren optimiert haben?
    Betrifft dies nur die ärztliche Doku oder auch die pflegerische Dokumentation.Was speziell haben Sie ergänzt bei Ihren Arzteinträgen? Beispiele: Visiteneinträge,Arztbesuche außer der Reihe, Aufklärungen, Gespräche, Wundbeschreibungen, diagnostische Fragestellungen, was passiert am Wochenende... und vieles mehr.Und wie ergänzt die Pflege in Ihrer Dokumentation die ärztliche Dokumentation.
    Oder gibt es etwa eine gemeinsame Dokumentation?
    Entschuldigen Sie die vielen Fragen,ich erwarte auch keine erschöpfende Antwort.Ich würde mir wünschen, wenn zum Thema Dokumentation (MDK,AEP)etwas mehr Leben im Forum AEP aufkäme.

    Mit freundlichen Grüßen

    Kurt Mies
    Krankenpfleger
    Stabstelle med. Controlling

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 05.09.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von Kmies am 05.09.2001 editiert. ]

    Kurt Mies

    • Offizieller Beitrag

    Lieber Herr Mies,

    Zitat


    Original von Kmies:
    ...
    in Richtung AEP Vefahren optimiert haben? Betrifft dies nur die ärztliche Doku oder auch die pflegerische Dokumentation. Was speziell haben Sie ergänzt bei Ihren Arzteinträgen? Beispiele: Visiteneinträge, Arztbesuche außer der Reihe, Aufklärungen, Gespräche, Wundbeschreibungen, diagnostische Fragestellungen, was passiert am Wochenende... und vieles mehr.Und wie ergänzt die Pflege in Ihrer Dokumentation die ärztliche Dokumentation
    ...


    Ich habe da eine Frage zum Verständnis: Geht es beim AEP nicht nur um die Dokumentation der Notwendigkeit der stationären Aufnahme? Ich hatte das bisher so verstanden. Aus den ganzen Arbeits-, Referenten- und sonstigen Entwürfen ging für mich hervor, dass der MDK zukünftig weniger den Aufenthalt (Verweildauer) als eben den Punkt: "Stationär notwendig ?" prüfen solle. Müssen dann die von Ihnen angeführten Beispiele tatsächlich auch unter AEP-Kriterien dokumentiert werden ??? Falls ja, muss ich schleunigst meine Schulungen umstellen ?( .

    Liebe Grüße
    Ihr
    B. Sommerhäuser

  • Lieber Herr Sommerhäuser,
    ich mache zwischen AEP Verfahren und Fehlbelegungsprüfung nach § 282 SGBV verabschiedet durch die Spitzenverbände der Kassen am 11.08.2000, die bisher nur eine Richtlinie ist und zu denen Bundesärztekammer und viele andere wie Marburger Bund und DKG ihre Stellungnahmen abgegeben haben keinen Unterschied. In einem 1 wöchigen Seminar der DKI und Herrn Meister(justitiar der DKG) ist mir das klar geworden. Die Fehlbelegungsprüfungen haben zwar noch keine offizielle Wirkung, inder Praxis wird aber nach diesen Kriterien geprüft. Und wenn Sie sich aktuelle MDK Gutachten anschauen oder den neuer BEK §115 Katalog finden Sie fast immer die gleichen AEP Kriterien.Beispiele: i.v. Injektionen, mangelnde Compliance des Patienten, R/R über 200 oder unter 90 usw. sorgen auch heute schon für ein positives Gutachten.
    Liegt Ihnen die Richtlinie(Fehlbelegungsprüfung) nach § 282 SGV vor ?
    Hier gibt es Kriterien für die Notwendigkeit der Aufnahme und Kriterien für die Notwendigkeit von Behandlungstagen. Ich bin mir sehr sicher das das Verfahren für den gesamten Aufenthalt gilt und genau das ist die Brisanz. Mich stört die unterschiedliche Dokumentation zwischen Arzt und Pflege.

    Mit herzlichen Grüßen

    Kurt Mies

    Kurt Mies

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Herr Mies,

    Zitat


    Original von Kmies:
    Lieber Herr Sommerhäuser,
    ich mache zwischen AEP Verfahren und Fehlbelegungsprüfung nach § 282 SGBV verabschiedet durch die Spitzenverbände der Kassen am 11.08.2000, die bisher nur eine Richtlinie ist und zu denen Bundesärztekammer und viele andere wie Marburger Bund und DKG ihre Stellungnahmen abgegeben haben keinen Unterschied. In einem 1 wöchigen Seminar der DKI und Herrn Meister(justitiar der DKG) ist mir das klar geworden. Die Fehlbelegungsprüfungen haben zwar noch keine offizielle Wirkung, inder Praxis wird aber nach diesen Kriterien geprüft. Und wenn Sie sich aktuelle MDK Gutachten anschauen oder den neuer BEK §115 Katalog finden Sie fast immer die gleichen AEP Kriterien.Beispiele: i.v. Injektionen, mangelnde Compliance des Patienten, R/R über 200 oder unter 90 usw. sorgen auch heute schon für ein positives Gutachten.
    Liegt Ihnen die Richtlinie(Fehlbelegungsprüfung) nach § 282 SGV vor ?


    Liegt (irgendwo) vor, ich muss sie wohl noch mal genauer studieren...

    Zitat


    Hier gibt es Kriterien für die Notwendigkeit der Aufnahme und Kriterien für die Notwendigkeit von Behandlungstagen. Ich bin mir sehr sicher das das Verfahren für den gesamten Aufenthalt gilt und genau das ist die Brisanz.


    Ist doch komisch, da denkt man, man hätte sich in alles gut eingearbeitet und dann fehlt evtl. etwas wichtiges. Jedenfalls vielen Dank für Ihre Hinweise.

    Zitat


    Mich stört die unterschiedliche Dokumentation zwischen Arzt und Pflege.


    ...und das "unterschiedlich" nicht nur im Sinne von "doppelt", sondern besonders auch im Sinne von "widersprüchlich" oder "unzureichend"...
    Stört mich auch sehr.
    Merci
    B. Sommerhäuser :shock1:

  • Hallo NG, hallo Herr Mies, hallo Herr Sommerhäuser,

    zunächst zur Dokumentation:
    Unsere Dokumentationsänderung beruht im wesentlichen auf einer in die Kurvenvordrucke eingearbeiteten Checkliste, nach der (besser) beurteilt werden kann, ob die notwendigen Daten dokumentiert sind. Daneben wurden die Stationsärzte und vor allem die Pflegekräfte darauf hingewiesen, widersprüchliche Angaben und problematische Einträge ("Patient geht es gut", "fühlt sich wohl", geht spazieren" etc.) zu vermeiden.

    Zum Prüfverfahren:
    Das AEP-Verfahren prüft die Notwendigkeit jedes einzelnen stationären Behandlungstages. Die Brisanz liegt in der Kombination mit dem "Katalog Stationsersetzender Maßnahmen". Dieser sollte eigentlich bereits Ende 2000 erstellt sein. Seine Bedeutung liegt eigentlich darin, daß er den bisherigen "Katalog Ambulanter Operationen" erweitert und damit den Krankenhäusern das Recht gegeben wird, diese Maßnahmen ambulant als Institut zu erbringen. Bisher wäre dies i.d.R. nur über eine entsprechende ärztliche Ermächtigung möglich.
    Es ist aber meiner Meinung nach eindeutig nicht so, daß diese Maßnahmen noch so lange stationär erbracht werden dürfen, wie dieser Katalog nicht veröffentlicht ist. Die Verpflichtung, nur diejenigen Patienten stationär zu behandeln, die nicht ambulant behandelt werden können besteht unabhängig von diesem Katalog. Insofern kann ich die Verzögerungen bei der Erstellung des Kataloges nicht ganz nachvollziehen.
    Sie könne ja mal überschlägig schätzen, wie hoch der Anteil der Fälle und Pflegetage bei Ihnen ist, der nach den bereits veröffentlichten "Katalogen" der Fachgesellschaften bei Ihnen wegfällt.
    Worstcase:
    Einstufung als Abrechnungsbetrug - Rückzahlung im Rahmen der Verjährungsfristen
    Mittelschwer:
    Rückwirkende Anwendung im Rahmen der Verjährungsfristen der Abrechnung
    Mittel / Normal:
    Anwendung ab Veröffentlichung des Kataloges
    Leicht:
    Anwendung mit Übergangsfrist zur Anpassung der Strukturen

    Wo liegt bei Ihnen die Wirtschaftlichkeitsgrenze?
    Erreichen Sie die volle Einführung der DRG`s (2007) überhaupt noch -
    oder gibt es dann Ihr Haus nicht mehr?
    Wie wirkt sich dieses Verfahren auf die Kalkulation der DRG`s aus, wenn Anfangs noch reichlich "leichte Fälle" einfließen, die bei der Anwendung nicht mehr vorhanden sind? - Nur wenn diese im DRG-System erkannt werden, also in jeweils eigenen DRG`s landen, gibt`s keine Probleme.

    Fazit: Das AEP-Verfahren in Verbindung mit den "Stationsersetzenden Maßnahmen" bedroht die Existenz vieler Krankenhäuser wesentlich konkreter als das DRG-System.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer

  • Hallo NG,hallo Dr. Rüschemeyer,
    danke für Ihr Statement, ich stimme in allen Punkten voll zu.
    Als Literatur zum Thema empfehle ich die Ausgabe 1 und 2 in Das Krankenhaus 2001 von Dr. Bernhard Rochell und Jörg Meister Thema:
    Appropriates Evaluation Protocol AEP- wissentschaftlich fundiertes Instrument für externe Fehlbelegungsprüfungen oder auch:
    Aggressives Enthospitalisierungs- Programm für Deutschland.

    Nach meiner persönlichen Meinung wird sich die Verabschiedung des Kataloges der stationsersetzenden Maßnahmen bis nach der Wahl hinziehen. Es wird aber wie Sie Herr Rüschemeyer richtig vermuten vorher zu Versuchen einelner Kassen siehe hier Vorstoß BEK kommen einzelne Leistungen nicht mehr stationär zu bezahlen. Das Spektrum des Kataloges ist riesig. Besonders hart wird es die Gynäkologie und Unfallchirurgie aus meiner Sicht treffen.

    Einen erfolgreichen Tag an alle AEP`ler

    wünscht

    Kurt Mies

    Kurt Mies

  • Zitat


    Original von Kmies:

    ...
    Das Spektrum des Kataloges ist riesig. Besonders hart wird es die Gynäkologie und Unfallchirurgie aus meiner Sicht treffen.
    ...

    Hallo NG, hallo Herr Mies,

    ich denke, der Allgemeinchirurgie wird es nicht besser ergehen (z.B. alle Hernien, Varizen etc.). Viel wichtiger ist, daß auch die konservativen Fächer betroffen sind. Im Prinzip gilt, wer gehen, selbst essen und sich orientieren kann bzw. zu hause ausreichend versorgt ist, kann ambulant behandelt werden, wenn keine bedrhlichen Zwischenfälle zu erwarten sind.
    Insbeondere müssen wir uns wohl von der Vorstellung verabschieden, das Krankenhaus (als stationäre Einrichtung) wäre für die Diagnostik zuständig, wenn ein niedergelassener Kollege nicht mehr weiter weiß.

    Jetzt können Sie überlegen, wieviele Fälle noch in der Inneren oder der Neurologie bleiben.
    Ich meine diese Fächer könnten auch ganz böse überrascht werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Dr. med. Christoph Rüschemeyer
    Med. Controlling Klinikum Osnabrück GmbH