Qualitätssicherung in 2003

  • Hallo zusammen,
    Die BQS meldet Neuigkeiten:

    Qualitätssicherung: Sanktionen für Verfahrensjahr 2003 ausgesetzt

    Da in 2003 durch das Optionsmodell und durch den verspäteten OPS-301 die Qualitätssicherung in den Krankenhäusern nicht reibungslos umgesetzt werden kann, empfahl das Bundeskuratorium den Vertragsparteien, Vergütungsabschläge für das Verfahrensjahr 2003 sowohl für die Stufe 1 als auch für die Stufe 2 einschließlich der Herzchirurgie für alle Krankenhäuser auszusetzen.

    Die Vertragspartner der Selbstverwaltung müssen diese Empfehlung jetzt bestätigen.

    Bei einer Arbeitstagung am 10. Juni 2002 wurden die Beschlüsse des Bundeskuratoriums den Leiterinnen und Leitern der Landesgeschäftsstellen / Qualitätsbüros auf Landesebene vorgestellt. Die Beschlüsse trafen mehrheitlich auf positive Resonanz.

    Weitere Informationen zum verspäteten OPS September 2002 unter:


    http://www.bqs-online.de/
    --
    Kurt Mies
    http://www.myDRG Fan

    Kurt Mies

  • Guten Tag allerseits!

    Konsequent wäre es, die Qualitätssicherung insgesamt auszusetzen und erstmal ein vernünftiges Konzept für die Qualitätssicherung unter DRGs zu entwerfen. Die Art und Weise, wie die Krankenhäuser mit dem Thema Externe Qualitätssicherung gepiesackt werden, hat so langsam auch das letzte Bißchen Motivation nachhaltig verschwinden lassen. Von den bisherigen Ergebnissen ist mir auch nichts bekannt, was nicht vorher schon alle Fachleute gewußt haben. M. E. ist hier über lange Jahre ein guter und richtiger Ansatz durch dillettantische Umsetzung diskreditiert worden (wobei, wenn ich das Projektmanagement für die DRG-Einführung betrachte, ist das mit der Externen Qualitätssicherung nicht wesentlich dillettantischer. Also "Umsetzung in bekannter Qualität").
    Ich bitte um Entschuldigung für den Ausbruch, aber es nervt wirklich. Wie soll ich den EQS-Beauftragten der Abteilungen erklären, warum solcher Druck gemacht wurde die letzten Monate? Das nächste Mal lächeln die mich milde an und bitten mich, wiederzukommen, wenns wirklich losgeht...
    So, jetzt sind die RR-Werte wieder normoton.

    Gruß
    --
    Manfred Nast
    Medizincontrolling Bethesda AK Bergedorf Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo miteinander,

    konsequent wäre es gewesen, QS von Anfang an zu dokumentieren. In Baden-Württemberg ist die QS verpflichtend und in den Rems-Murr-Kliniken durchgeführt seit 1997. Sanktionsmaßnahmen sind doch nur nötig, weil einige sich nicht bewegt haben. Halten Sie die Verkehrsregeln auch nur ein, wenn Sie bestraft werden? Schade, denn ich möchte eigentlich immer unter möglichst geringer Gefahr auf Straßen und Wegen unterwegs sein. Leider sind viele Dinge erst mit Druck zu erhalten. Als Patient möchte ich eine gute Qualität an mir selbst erfahren. Fragen Sie mal z.B. Herrn Seehofer oder die, die gleichzeitig mit ihm in der Klinik waren.

    --
    Einen freundlichen Gruß vom MDA aus Schorndorf

    [size=12]Freundlichen Gruß vom Schorndorfer MDA.

  • Hallo Herr Konzelmann,

    <guenter_konzelmann>
    Halten Sie die Verkehrsregeln auch nur ein, wenn Sie bestraft werden?
    </gunter_konzelmann>

    Verkehrsregeln sind vernünftigerweise dann einzuhalten, wenn

    a) die Nichteinhaltung mit Sanktionen belegt sind, die so empfindlich sind, dass die Kosten-Nutzen-Analyse klar zugunsten der Regelbeachtung ausfällt (die Entscheidung über: eine Stunde Parkplatzsuchen vs. 20€ Parken im Halteverbot fällt sicher je nach Fahrer unterschiedlich aus - allerdings sind, was die Höhe der Strafzahlungen angeht die Anreize zur Teilnahme EQS ja ziemlich gut)

    oder

    b) ein Minimum an Sinnhaftigkeit besteht und erkennbar ist (z.B. vergessen manche Städte selbst nachts um drei Ampeln an Nebenstraßen auszuschalten, dies ist als Aufforderung zu mündigem Handeln zu interpretieren)

    Solange Punkt b) bei der EQS höchst fraglich ist, bleibt als Motivation tatsächlich nur a)

    Grüße
    Christian Jacobs

  • Hallo EQS-geplagte und -interessierte ...
    Die BQS hat nicht gemeldet, dass die Sanktionen für 2002 unverändert Gültigkeit X( behalten sollen. Die Sanktionsfreiheit für 2003 ist noch nicht bestätigt.
    Grundsätzlich ist QS wichtig - den Auslöser für Qualität an das Entgelt zu binden ist jedoch nicht sinnvoll. Hoffentlich wird unter DRG-Gesichtspunkten der Auslöser für die QS geändert - sonst bleibt nur: "Freiwillige vor!" und eine gute Dokumentationssoftware.

    Grüße von der Waterkant
    Ulrich Schmidt
    Produktmanager

    [arial]
    Mit freundlichen Grüßen
    von der Waterkant[/arial]

    [verdana][c=blue]Ulrich Schmidt[/c][/verdana]

  • Hallo zusammen,

    über den Sinn einer standardisierten QS in einem System mit pauschalisierten Entgelten braucht man m.E. nicht zu streiten. Ohne geht es nicht.
    Aber: In Anbetracht der Zeit, die den Krankenhäusern und SW-Herstellern großzügig und mit einer arroganten Kommentarlosigkeit gewährt wird, um all die unausgegorenen Änderungen umzusetzen, die neue Kataloge mit sich bringen, noch bevor die Vorvorigen überhaupt fehlerfrei implementiert werden konnten, kann einem schon die V. jugularis ext. anschwellen.
    Wer in diesem Zusammenhang noch das Wort "Sanktionen" in den Mund nimmt, sollte mit manueller Nacherfassung nicht unter 2000 QS-Bögen bestraft werden. :angry:zzwhip.gif

    Im Übrigen: Von Qualitätssicherung kann man m.E. nur sprechen, wenn diese nicht am Krankenhausausgang aufhört. Aber ich will nicht ins Träumen über eine integrierte Patientenversorgung geraten...

    Grüße
    C.Lehmann

    Viele Grüße
    C.Lehmann

  • Hallo zusammen,
    die BQS meldet:
    Spezifikation für Erfassungssoftware 2003 (Version pre-6.0)

    Die BQS erstellt und pflegt eine Spezifikation für Krankenhaussoftware in der externen vergleichenden Qualitätssicherung.
    Diese Spezifikation

    * richtet sich nach den inhaltlichen Vorgaben der auf Bundesebene tätigen Fachgruppen,
    * beschreibt die Forderungen, die im Jahr 2003 inhaltlich und formal an Software zur Datenerfassung, Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung sowie Datenübermittlung gestellt werden,
    * enthält eine Dokumentation des Aufbaus und eine Access-97-Datenbank mit der eigentlichen Spezifikation.

    Die finale Version der BQS-Spezifikation wird wie bereits bekanntgegeben erst nach der Publikation der externen Katalogen (OPS-301, ICD-10 und FP/SE-Kataloge) zur Verfügung gestellt werden können. Sie kann bereits jetzt in einer Vorabversion zusammen mit der Dokumentation und den Dokumentationsbögen für das Verfahrensjahr 2003 im Download-Verfahren heruntergeladenZIP werden.

    Mit der Veröffentlichung der BQS-Spezifikation pre-6.0 kann jetzt schon mit der Entwicklung von Anwendungssoftware für das Verfahrensjahr 2003 begonnen werden.

    Neben der inhaltlichen Überarbeitung der Module (22 % der Felder wurden hinzugefügt, 17 % der Felder wurden gelöscht) sind auch strukturelle Änderungen der BQS-Spezifikation zu beachten.

    Details hierzu finden Sie im Zip-Archiv unter der Rubrik "Neueste Nachrichten" der technischen Dokumentation.

    Kommentar:
    Will heißen in 2003 gibts geänderte Bögen. Beim ersten Blick ganz massive Änderungen bei den 17 er Bögen Prothetik und bei den Schrittmachern. Vielleicht mal interesant die geplanten Änderungen anzuschauen.

    Beste Grüße


    --
    Kurt Mies
    http://www.myDRG Fan

    Kurt Mies

  • Hallo Forum,
    unter:
    http://www.dkgev.de/1_org/RS224-02_Qualit%E4tssicherung.htm

    gibts Neuigkeiten zum Thema QS- Bögen und Sanktionen in 2003
    Hier Auszüge:
    Externe vergleichende Qualitätssicherung nach § 137 SGB V

    In verschiedenen Gremien auf Landes- und Bundesebene ist die Umsetzung der externen vergleichenden Qualitätssicherung nach § 137 SGB V im Verfahrensjahr 2003 diskutiert worden. Hierbei zeigte sich insbesondere, dass verschiedene Krankenkassen den Beschluss des Bundeskuratoriums Qualitätssicherung vom 06.06.2002, die Sanktionen für das Verfahrensjahr 2003 komplett auszusetzen, nicht mehr mittragen. Der Kuratoriumsbeschluss kann nur auf dem Wege einer gemeinsamen Vereinbarung der Vertragspartner und –beteiligten gemäß § 137 SGB V umgesetzt werden. Vor diesem Hintergrund ist im Bundeskuratorium Qualitätssicherung am 01.10.2002 und im Spitzengespräch DKG/GKV/PKV am 02.10.2002 die Thematik erneut beraten worden.
    --
    Kurt Mies

    Kurt Mies