Guten Abend,
mir wird hier aus dem Kollegenkreis die Frage gestellt, wie denn der Begriff \"umittelbar\" im Zusammenhang mit den Maßnahmen der Komplexbehandlung interpretiert werden darf. Meine persönliche Interpretation geht in Richtung \"in direkter zeitlicher Folge auf die Indikationsstellung\". Gibt es eventuell eine offizielle Definition oder Festlegung?
Gruß aus Hamburg