Mindererlösausgleich und Medikalprodukte

  • Hallo !

    Vorraussichtlich hat unser Haus Gesamt-Mindererlöse im Jahr 2005. In meheren Artikeln kann man lesen, dass Mindererlöse grundsätzlich zu 40% auszugleichen sind. Zusatzentgelte für Arzneimittel und Medikalprodukte die vom Krankenhaus nicht erbracht werden und die daraus entstehenden Mindererlöse werden nicht ausgeglichen. Was ist aber mit der Variante, wenn zwar Gesamt-Mindererlöse erzielt werden, aber in den Zusatzentgelten für Arzneimittel und Medkalprodukte Mehrerlöse?
    Müssen die Zusatzentgelte einzeln betrachtet werden?
    Gibt es in dem Bezug einen Unterschied zwischen bundeseinheitlichen und individuellen Zusatzentgelten?

    MfG A.Keppler :rotwerd:

  • Hallo Frau Keppler,

    die Zusatzentgelte für Medikalprodukte und Arzneimittel fallen m.E. in den Bereich des §7.2 und werden im Gesamtsummenvergleich mit einbezogen. D.h., wenn ihr Haus Gesamtmindererlöse hat aber im Bereich der Katalogzusatzentgelte Mehrerlöse werden trotzdem 40% ausgeglichen (Gesamtsumme), wenn die Mehrerlöse im Bereich der Katalogzusatzentgelte nicht den Mindererlös im DRG Bereich übersteigen, aber dann hätten Sie ja auch Gesamtmehrerlöse.

    Bei den individuellen ist das anders, die laufen nämlich unter §6.1 und haben m.E. auch andere Ausgleichsätze oder ?

    Gruss

    Pandur

    :d_gutefrage:

  • Hallo Pandur,
    vielen Dank für die Antwort. Mit den individuelle Zusatzentgelte bin ich nach wie vor unsicher. Es wurde keinen individuellen Ausgleichsatz in der Verhandlung in unserem Haus festgelegt. Die grundsätzliche Frage wäre,ob die individuellen Engelte in den Gesamtsummenvergleich mit berücksichtigt oder extra behandelt werden? :d_gutefrage:

    Gruss A. Keppler

  • Hallo Frau Keppler,

    die individuellen Entgelte sind extra auszugleichen, sie gehören nicht mit in den Gesamtsummenvergleich.

    Individuelle Ausgleichssätze sollte es hier nicht geben, hier müssen Sie sich an das Gesetz halten.

    Gruss

    Pandur

    :b_tossing_coin:

  • Guten Abend,

    vielleicht ist meine Frage nicht ganz passend hier, wollte jedoch nicht extra einen neuen Thread eröffnen. Ist ein Richtwert bekannt/ im Umlauf, welcher das prozentuale Ausmaß an Zusatzentgelten eines Klinikbudgets benennt?

    Vielen Dank für eine Antwort.
    Gruß,
    Ein Detailverliebter…

    MfG