Stationär oder doch nicht?

  • Hallo,
    ich bin neu im Forum und auch relativ neu im Geschäft und habe eine Frage zu folgendem Fall:
    Demente Patientin kommt mit Verdacht auf TIA als Notfall, TIA-Symptome bilden sich bereits im RTW zurück. Wir behalten sie insgesamt 7 Stunden zur Beobachtung und schicken sie dann zurück ins Pflegeheim, weil ihr Zustand das zulässt und sie sich bei uns überhaupt nicht orientieren kann.
    Ist das stationär abrechenbar oder nicht?

    Das BSG sagt ja, das alles stationär ist, was (insbesondere wegen operativer Eingriffe) stationär geplant war. Kann das auch auf diesen Beobachtungsfall angewendet werden?

    Herr Roeder schreibt in einem Beitrag von 2002:
    \"Was ist ein Tagesfall? Das ist ein Fall, der nicht übernachtet hat. Dieser kommt eigentlich nur in sogenannten tageskliniken vor und ist in der Regel ein teilstationärer Fall. Ein vollstationärer Fall (Aufnahme und Entlassung am selben Tag) sollte nur in Ausnahmefällen vorkommen (z.B Beobachtung bei Verdacht auf, z.B. Vergiftung). Dann kodieren Sie bitte wie in den KDR vorgeschrieben für vollstationäre Fälle.\"
    Gilt das noch?
    Viele Grüße und vielen Dank
    A. Lossin

    Dr. A. Loßin
    Medizincontrolling
    DSK Bad Münder

  • Guten Abend Herr Lossin!

    Ich würde hier eine Abklärungsuntersuchung abrechnen. Den Patienten also ambulant führen. Manche Kassen lassen sich auch ohne Einweisung auf eine vorstationäre Abrechnung ein.

    Mit freundlichem Gruß
    F. Killmer

    Frank Killmer

  • Hallo Forum,

    mit vorstationär ist man bezüglich Ärgers mit der Kasse hier wohl auf der sicheren Seite, da diese Patientin als Notfall vom Rettungsdienst eingeliefert wurde und dort symptomatisch war.

    Eine stationäre Abrechnung erschiene mir allerdings auch möglich, wenn die Patientin nicht nur überwacht, sondern zum Beispiel zum Ausschluss einer frischen Ischämie ein CT oder gar noch weitere Untersuchungen (z.B. nach Sturz..) erhalten hätte und nach raschem Abklingen der Symptome eine weitere Abklärung des Gefäßstatus verweigert hätte (dieses Beispiel passt dann natürlich eher zu weniger alten Patienten, die sich nach einer TIA oft rasch wieder ganz gesund fühlen und nach Hause drängen).

    Ich meine, dass man diese Fälle einzeln prüfen und nach Verlauf individuell entscheiden muss.

    Gruß murx

  • Hallo,

    auch wenn es einigen schwer fällt: Es geht doch letzlich darum, welche Entscheidung der aufnehmende Arzt trifft. Wenn ex ante von diesem eine stationäre Aufnahme mit Übernachtung zur Beobachtung für erforderlich gehalten wird (egal ob CT oder nicht) und der Patient entsprechend in den stationären KH-Betrieb eingegliedert wird, so sollte dies nach BSG- Urteil doch stationär abrechenbar sein...

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo,
    vielen Dank für die Antworten. Ich werde den aufnehmenden Arzt fragen, ob die Patientin als stationärer Fall \"angedacht\" war und nach der Begründung dafür. Sollte es eine geben, halte ich eine stationäre Abrechnung für gerechtfertigt.
    Viele Grüße von A. Lossin

    Dr. A. Loßin
    Medizincontrolling
    DSK Bad Münder

  • Guten Abend,

    der Aufnahme-Befundbogen dürfte eigentlich dokumentieren, was der aufnehmende Arzt entschieden hat - stationäre Aufnahme oder ambulante Behandlung.

    MfG

    M.Rost