Guten Morgen, Herr Selter, liebe andere Forumsbesucher,
auf Hinweis einer Kollegin beschäftigt mich die Frage, warum die Beurlaubung von Pat. so ausdrücklich in die neue FP-Verordung mit hineingenommen wurde. Beurlaubungen hat es ja auch bisher gelegentlich gegeben. Und es ist nur logisch, dass das KH für diese Tage kein Geld bekommt.
Warum wird das jetzt noch mal so explizit ausgedrückt? Soll das nur eine Klarstellung sein, oder steckt da noch was anderes dahinter :t_teufelboese: ?? Könnte es sein, dass hier \"graue Fallzusammenführungen\" möglich gemacht werden, d.h. dass Fälle, die eigentlich nicht zusammengeführt werden müssen/sollen/dürfen, dann doch zusammengeführt werden, weil die Entlassung von der Krankenkasse angezweifelt und als Beurlaubung umdefiniert wird? Zu denken ist dabei z.B. an Tumorpatienten (FZ durch Vermerk in Spalte 13 ausgeschlossen.
Haben Sie darüber Informationen?
MfG
M.Rost