• Hallo Forum,

    wie handhaben Sie die Verschlüsselung einer Re-Operation?

    Muss dieser Kode angegeben werden, wenn z.B. vor 5 Jahren die Galle offen ausgebaut wurde und heute an der Leber geschnitten wird?
    Gleiche Frage gilt bei Entfernung von Plattenosteosynthesen.

    Ist es egal ob die entsprechende Region in eigenen Haus oder in einer anderen Klinik bereits "bearbeitet" worden ist
    und welche Auswirkungen hat dieser Kode auf die Vergütung???

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    Gruß aus Würzburg

    :smokin: :kr:

  • Guten Morgen MadDok

    Reoperationen sollten nur dann verschlüsselt werden, wenn sie in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Prozedur stehen. Bsp. sind hier die postoperativen Komplikationen, die einen erneuten Eingriff bedürfen.
    Zu beachten ist hierbei, dass der OPS für bestimmte Reoperationen eigene Kodes bereithält (speziell in der Herz- und Nierenchirurgie).

    Auf Ihr Beispiel bezogen ist die Verschlüsselung einer Reoperation falsch. Sollten Verwachsungen dem Operateur das Leben schwer machen so sollte der Kode K 66 (peritoneale Adhäsionen) zusätzlich kodiert werden.
    Inwiefern die zusätzliche Kodierung einer Adhäsion Auswirkung auf die Vergütung haben wird, kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen (die Gründe sollten bekannt sein); jedoch können Sie Ihren Fall selbst gruppieren indem Sie einen Grouper zu Rate ziehen (http://drg.uni-muenster.de/).

    MfG
    Engels
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Münster

    • Offizieller Beitrag
    Zitat


    Original von MadDok:
    Muss dieser Kode angegeben werden, wenn z.B. vor 5 Jahren die Galle offen ausgebaut wurde und heute an der Leber geschnitten wird?
    Gleiche Frage gilt bei Entfernung von Plattenosteosynthesen.Ist es egal ob die entsprechende Region in eigenen Haus oder in einer anderen Klinik bereits "bearbeitet" worden ist..

    Guten Tag,

    Die DKR hierzu:

    Die Kodes für Reoperationen sind anzuwenden bei der Wiedereröffnung des Operationsgebietes zur Behandlung einer Komplikation, zur Durchführung einer Rezidivoperation oder zur Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet.

    Wenn Sie also das OP-Gebiet erneut eröffnen: ja und wer voroperiert hat, ist nicht ausschlaggebend.

    Herr Engels Meinung kann ich nicht teilen:

    Zitat


    Original von engels
    Reoperationen sollten nur dann verschlüsselt werden, wenn sie in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Prozedur stehen. ...
    Auf Ihr Beispiel bezogen ist die Verschlüsselung einer Reoperation falsch.

    In der DKR wird gesagt:
    ...oder zur Durchführung einer anderen Operation in diesem Operationsgebiet.
    Operationsgebiet bedeutet ja nicht gleiches Organ.
    (Wenn man mal die MDK-Vorstellung von gleichem Operationsgebiet einbezieht, dann ist ja auch Kopf gleich Fuß! ;))

    Die DKR zur ME:

    Die weitere Behandlung einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) ist zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung. Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung gefolgt von einem
    zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen internen Fixationsvorrichtung) zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.

    Hier steht nichts von zusätzlicher Kodierung von Reoperation. Es wird bei uns auch nicht kodiert. Da das Metall bekanntlich auch nicht zum Ziel diffundiert, ist der Umstand des erneuten Eingriffs auch hinreichend erklärt.

    Aber dazu gibt es auch eine Regel in der Herzchirurgie, die soetwas anders sieht, 0909a Revisionen oder Reoperationen:

    Ein Patient wird zum Wechsel der Aortenklappe aufgenommen. 8 Jahre zuvor wurde die Aortenklappe durch eine Bioprothese ersetzt und gleichzeitig ein Koronararterienbypass gelegt.
    Prozedur(en):
    5-352.00 Wechsel eines Xenotransplantats der Aortenklappe durch Kunstprothese
    5-379.5 Andere Operationen an Herz und Perikard: Reoperation

    Hier ist eigentlich durch 5-352.00 Wechsel ... auch schon klar, dass es eine Reoperation ist. Es muß aber trotzdem kodiert werden, wobei wir bei Ihrer letzten Frage angelangt sind:

    Zitat


    Original von MadDok:...und welche Auswirkungen hat dieser Kode auf die Vergütung???

    Groupen Sie es mal. Sie werden sehen, dass Sie mit Nennung beider Prozeduren in einere höher dotierte DRG gelangen, als bei Einzelnennung.
    Bei:
    5-609.0 Behandlung einer Prostatablutung, transurethral
    5-983 Reoperation
    macht es z.B. keinen Unterschied. Probieren Sie Ihre Fälle im Grouper aus, es bringt meist nichts. Es sollte trotzdem kodiert werden, vielleicht wird es bei uns ja relevant. Es liegt an uns, das G-DRG System unseren Gegebenheiten anzupassen. Das funktioniert aber nur mit entsprechender Datengrundlage.

    Mit freundlichen Grüßen
    --
    D. D. Selter
    Arzt, Med. Cont. BGU-Murnau

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau