Hallo Forum,
Eine Patientin stürzt, und zieht sich eine lange tiefe Riss-Quetschwund am Oberschenkel zu. Die Wunde wird in einem ersten Aufenthalt gereinigt, stark verschmutzte und avitale Anteile der Wunde werden exzidiert, und nach Drainageneinlage wird die Wunde schichtweise verschlossen. Die Patientin wird einige Tage später bei reizlosen Wundverhältnissen entlassen.
Nach ca. 1 Wo wird dann eine erneute stationäre Aufnahme wegen chirurgischer Versorgung von im Verlauf aufgetretenen Wundrandnekrosen erforderlich.
Die Kasse wünscht nun eine Fallzusammenlegung wegen Komplikation... Ich tu\' mich allerdings etwas schwer, diese \"Komplikation\" in Zusammmenhang mit Leistungen aus dem ersten Aufenthalt zu bringen. Vielmehr handelt es sich doch um (Spät-)komplikationen des ursprünglichen Traumas...
Wäre froh, hierzu ein paar Meinungen zu hören.
mfG
C. Hirschberg