...mal wieder Fehler-DRG...

  • Guten Morgen!

    Vielleicht hat jemand einen Rat zu folgendem Problem:

    Patient mit rezidivierenden Lungenembolien aufgrund tiefer Venenthrombose soll auf Falithrom eingestellt werden. Zuvor wird er, im selben Klinikaufenthalt, wegen seines Glaucom in der Augenklinik operiert.
    Das Ganze ergibt eine Fehler-DRG "umfangreicher operativer Eingriff ohne Bezug zur Hauptdiagnose".
    Wie geht man mit solchem Ergebnis um?

    Gruß aus Görlitz, bedeckt, 18 Grad

  • Guten Morgen,

    sagen Sie doch Phenprocoumon oder Marcumar, dann wissen auch die Wessis, worums geht...
    Da Sie die verwendeten Codes nicht angegeben haben, vermute ich mal:
    Hauptdiagnose rez LE? ND Glaucom? Proz. Augen-OP?
    Dann DRG901Z.
    Aber ist die Hauptdiagnose KR-konform? War bei Aufnahme klar, dass zwar erst augenoperiert wird, danach geplant sofort die Marucumarisierung in der Inneren läuft?
    Oder hat sich das erst ergeben, nach der Augen-OP? Dann wäre das Glaukom die HD (Umstände der Aufnahme), die LEs "nur" CCL-ND (aber vermutlich Z-DRG) und m.E. müsste eine korrekte Augen-DRG herauskommen. Den Aufwand für die Falithoromisierung kriegen Sie aber nicht vergütet.
    Der Verlauf ist ungewöhnlich und passt nicht so recht in ein DRG-system. Das schreit nach 2 Aufenthalten. Zumal eine Marcumarisierung direkt nach einer OP sicher ungewöhnlich ist.

    Freundliche Grüße
    Christian Jacobs

    • Offizieller Beitrag

    Hallo Forum,
    lt. Fallbeschreibung erfolgte die Aufnahme zur Augen-OP. Somit ist Glaukom zweifelsfrei die Hauptdiagnose.

    ansonsten siehe Kommentar von Herrn Jakobs

    Gruß
    Eberhard Rembs

  • Hallo!

    Vielen Dank für die prompte Hilfeleistung. Leider war es wirklich so, daß der Patient eigentlich wegen der Lungenembolie aufgenommen worden war und die Augen-OP nur mal schnell so zwischendurch "reingeschoben" wurde, bevor die Antikoagulantientherapie beginnen sollte. Somit dürfte ich auf meiner Fehler-DRG sitzen bleiben.
    X( Und weiß nicht, was ich mit ihr anstellen soll.?(
    Auf alle Fälle werde ich meinen Doc's diese Sache nahelegen, damit sie das nicht allzuoft wiederholen.
    Ist nur schade, denn die DRG-freundliche Therapie wäre hier, den Patienten mit Antikoagulantien zu entlassen, ihn später in der Augeklinik wieder aufzunehmen, das Medikament abzusetzen, die OP durchzuführen und und und...

    :shock1:

    Freundliche Grüße aus dem mittel bewölkten Görlitz

    E. Schmidt

  • Hallo Frau Schmidt,

    Zitat


    Original von HertaS:
    Leider war es wirklich so, daß der Patient eigentlich wegen der Lungenembolie aufgenommen worden war und die Augen-OP nur mal schnell so zwischendurch "reingeschoben" wurde, bevor die Antikoagulantientherapie beginnen sollte.

    Ein solches Vorgehen ist in einem Fallpauschalensystem m.E. nach grundsätzlich nicht abbildbar - genausowenig wie Behandlung nach dem Motto "Wenn ich eh schon mal im Krankenhaus bin, möchte ich noch zum Augenarzt, zur Mammadiagnostik und zum Orthopäden, und den Nävus am Rücken könnten wir doch auch noch schnell entfernen".

    Andererseits ist die Eingruppierung in eine Fehler-DRG ja nicht grundsätzlich unstatthaft - die Frage ist nur, ob die Kasse bei solchermassen "provozierter" Eingruppierung tatsächlich bezahlt oder nicht. Zumindest dürfte jede nicht schicksalhaft (also durch Komplikationen / Zweiterkrankungen ...) erzeugte Fehler-DRG zum Besuch des MDK führen.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Markus Hollerbach

  • Meine Zukunftshoffnung in solchen Fällen ist ja:
    Zu Beginn des stat. Aufenthalts Krankenkasse anrufen, Fall klären (z.B. LE-DRG + Katarakt-ambulante Pauschale), fertig.

    Das versaut einem dann natürlich das ansonsten blütenreine CMI x Baserate x Fallzahl = Vergütung...
    --
    Jan Haberkorn
    Arzt/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln

    Jan Haberkorn
    Internist/Medizincontroller
    St. Elisabeth-Krankenhaus Köln