Zusatzentgelt: Hämodiafiltration??

  • Hallo,

    ich versinke gerade im Sumpf der Zusatzentgelte und bitte um Hilfe!!

    Bei uns wurde ausnahmsweise die Leistung 8-855.24 (Hämodiafiltration CVVHDF) erbracht, deswegen bin ich auch nicht so firm im Umgang damit. Diese Leistung befindet sich als ZE2005-08 sowohl in der Anlage 6 als auch in der Anlage 2 als ZE02. In der Anlage 2 ist ein fester Betrag hinterlegt, die Anlage 6 verstehe ich als krankenhausindividuell zu vereinbarend.

    Was trifft nun zu? Was kann ich abrechnen? Normalerweise generiert unser Abrechnungssystem bei den ZE-OPS-Ziffern automatisch das entsprechende ZE mit passendem Euro-Betrag. Bei der o.g. OPS passiert jedoch gar nichts.

    Vielen Dank+Grüße

    AnLi

  • Hallo AnLi,

    Sie müssen genau auf Ihre OPS schauen. Die 8-855.2f wird in der Anlage 6 aufgeführt und ist somit das abzurechnende ZE und mit der Kasse zu vereinbaren. Wenn Sie keine Vereinbarung haben, gibt 600 € pro Tag.
    In der Anlage 2 aufgeführten ZE werden in Anlage 5 mit den jeweiligen Def. (OPS) aufgeführt. Dort gibt es für die Hämodiafiltration nur den OPS-Schlüssel 8-855.0.

    Viele Grüße
    Erga

  • Hallo Erga,

    danke für Ihre Antwort.
    Wir haben keine Vereinbarung. Und das heißt, wir bekommen 600 € zusätzlich pro Tag Hämofiltration zur DRG? Zählen angebrochene Tage als ganze Tage oder zählen nur ganze Tage?
    Das mit den 600 € pro Tag kommt mir bekannt vor, nur leider finde ich die rechtliche Grundlage nirgendwo. Wo ist die zu finden?

    Vielleicht wäre der Thread ja besser unter DRG for beginners aufgehoben ;-))

    Gruß, AnLi

  • Hallo AnLi,

    mit den 600 € stimmt nicht. War leider im falschen Film. Dies gilt für nicht vereinbarte DRG´s.
    Sie müssen das ZE eigentlich schon angemeldet und vereinbart haben bei Ihren Bugetvereinbarungen.

    MfG

    ErGa

  • Hallo,

    ich hasse unqualifizierte Beiträge aber aufgrund von Zeitmangel, kann ich gerade nicht suchen ;)

    Ich meine, es gibt auch bei nicht vereinbarten ZE´s eine Sonderregelung.
    Mir schwirrt da der Betrag von 250 € im Kopfe herum.

    Vielleicht kann sich ja nochmal jemand äussern, der genaueres weiss.

    Ansonsten mit dem zuständigen Kostenträger zusammen nach einer geeigneten Lösung/ Pauschale suchen - viel Glück

    der Eastfries

    N. Richter
    medCo, DRGB, DSB

    \"Haben Sie jemals darunter gelitten, dass sie trotz Ihrer enormen Intelligenz
    von Menschen abhängig sind, um Ihre Aufgaben ausführen zu können?\"
    - \"Nicht im geringsten. Ich arbeite gerne mit Menschen.\"

  • Guten Morgen zusammen,

    ab dem Jahr 2006 kann man für ein nicht vereinbartes Zusatzentgelt aus Anlage 4 bzw. 6 einen Betrag von 600 € abrechnen. Bei der beschriebenen CVVHDF (kontinuierliches Verfahren) wären somit einmalig 600 € abrechenbar. Lediglich wenn die Behandlung für länger als 24 h unterbrochen wird, sind weitere 600 € abrechnungsfähig (siehe Hinweise zu 8.855 im OPS). Sollte man solche Leistungen planen, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Mengenstaffel anhand der Behandlungsintervalle nach dem OPS.

    Die FPV 2005 sieht die Abrechnung eines nicht vereinbarten ZE aus Anlage 4 bzw. 6 nicht vor.

    Gruß

    Norbert Schmitt

  • Guten Morgen zusammen!

    Auch ich habe noch eine Frage zur Abrechung des Zusatzentgelts für die CVVHDF. Bei einem Patienten wurde die Behandlung am z.b. Montag um 15 Uhr begonnen und am nächsten Tag um 14 Uhr beendet. Darf hier das Zusatzengelt für 2 Tage oder nur für einen Tag abgerechnet werden?
    (Wir haben die Zusatzengelte vereinbart)

    Danke schon mal im voraus

    bewe

  • Hallo,
    möchte dieses alte Thema nochmals aufwärmen, denn auch mich beschäftigt die Frage, ob eine CVVHDF an 2 Tagen, aber unter 24 Std. im Jahr 2005 als 2 Tage oder als 1 Tag zu berechnen/verschlüsseln sind.

    Uns MDK meint, da es 2006 ja als 1 Tag zu werten sei, sei das für 2005 natürlich auch so.

    Weder DIMDI noch sonst wer konnte mir da bisher eine verbindlich Antwort liefern, und in den Hinweisen zum OPS 2005 steht es nun auch nicht so ganz genau drin.

    Vielen Dank.

    P.Dietz