Intraoperative Stenteinlage in A. iliaca

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe folgendes Kodierproblem, und komme nicht recht weiter:

    Pat. hat eine AVK mit Gangrän(I70.24) als HD; desweiteren diverse Stenosen der A. iliaca comm. u. A. femoralis sup.

    Es wurde im OP eine Endarteriektomie der A. femoralis comm. +Patchplastik (5-381.70) gemacht.(Patch bei der Endarteriektomie incl.)
    Desweiteren wurde eine \"Embolektomie der A. femoralis comm.+ A. iliaca comm. durchgeführt.(5-380.70 + 5-380.53)
    Nun zur eigentlichen Frage:

    Es wurde zusätzlich eine \"Stent-Prothese\" in die A. iliaca comm. implantiert.\"Ist diese OPS kodierbar??\"(5-38a.4) Oder ist das bereits in der Embolektomie enthalten??? :i_respekt:

    Ich freue mich schon auf eine hoffentlich rege Diskussion dieser Problematik.

    Viele Grüße aus dem \"schon verschneiten, aber sonnigen Niederbayern\"
    :sonne: :sonne: :sonne:
    Heindl Sebastian
    Casemanager

  • Sehr geehrter Herr Heindl,


    In den Inklusiva zu 5-380 (Embolektomie) ist aufgeführt:
    Einbringen eines oder mehrerer Stents

    Somit ist die Implantation der Stentprothese (= Stent) in der Embolektomieprozedur enthalten.

    Allerdings sieht man an diesem Beispiel die Inkonsistenzen bzw. Ungenauigkeiten des ICD-Kataloges:
    Es müsste nämlich konsequenterweise bei OPS 5-38a (Endovask. Implant. Stentprothesen) ein Absatz mit Exklusiva (nämlich: außer bei glecihzeitiger Embolektomie 5-380) aufgeführt sein. Is\' aber nich!

    :lach:

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Sehr geehrter Herr Nusser,

    es ist in der Tat etwas verwirrend.

    Würde ich nämlich die Embolektomie aus 5-380 nicht kodieren, würde ich in die DRG F34Z gelangen, die mit einem RG von 3,149 aufwartet.

    Kodiere ich hingegen nur die Embolektomie komme ich in die F54Z.

    Ich glaube da könnten manche Kodierer dazu verleitet werden, die Embolektomie ganz einfach zu \"vergessen\" :mdk: :d_neinnein:

    Zumal finde ich, ist die Embolektomie (incl. Stent) ja wohl aufwändiger, als \"nur\" die Einlage eines Stents!!
    Oder handelt es sich vielleicht bei der 538a um Patientenbezogene Stentprothesen, die exakt wie bei den BAA-Stentgraftprothesen für den Patienten hergestellt wurden????


    Schöne Grüsse aus Bayern

    Heindl Sebastian :sonne:

  • Sehr geehrter Herr Heindl,


    man hat sich ja gewissermaßen schon fast daran gewöhnt, dass bei der Groupierung der logische und gesunde Menschenverstand bei einigen Fällen nicht weiterhilft, ja geradezu hinderlich ist.

    Tatsächlich Aufwendigeres führt tatsächlich nicht immer zur höher bewerteten DRG.
    So auch in diesem Fall.

    Allerdings denke ich, dass in OPS 5-38a grundsätzlich alle Stents gemeint sind, egal ob patientenbezogen oder nicht.

    Ebenfalls schöne Grüsse aus Bayern

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Möchte mich kurz zu diesem Problem melden. Im Inklusivum zu den Kodes 5-380.- sind die Stents bereits erhalten, somit also nicht extra zu kodieren.Bei der endovaskulären Implantation von Stentprothesen aus den Kodes 5-58a.- steht im Inklusivum, dass es sich hier um Stenteinlagen zur Ausschaltung von Aneurysmen handelt, also nicht zur OP bei pAVK. Habe aber gerade ein ähnliches Problem.Bei meinem Fall handelt es sich um einen Eingriff bei gr. Aortenaneurysma mit Beteiligung beider A. iliac. Nun wurde die operative Stenteinlage mit 2 Kodes kodiert, bei Vorhandensein eines gemeinsamen Kodes. Es wurde angegeben: 5-38a0 und 5-38a.4. Ich denke, dass hier die 5-38a.11 korrekt wäre. Bei diesem Eingriff war der Röntgonologe anwesend und schob die Stents mittels Angio in die richtige Position.Er gab die Stenteinlagen mit 8-836.e4 und 8-836.e9 an. Meiner Meinung nach sind beide Kodierungen konträr, denn entweder ich setze sie nicht perkutan- translumial oder perkutan- transluminal. Bei der operativen Stenteinlage ergibt sich ein ZE. Wer kann mir helfen und sagen, wie hier richtig kodiert wird?

    Claudi

  • Guten Morgen Claudi,

    in Ihrem Fall würde ich wie folgt kodieren:

    Unter der Vorraussetzung, dass die Stents durch den Radiologen perkutan-transluminal eingebracht worden sind, kommt ja nur ein Kode aus dem Bereich 8-836 in Frage.
    Ein Kode aus dem Bereich 5-38a scheidet somit aus, da es unter der Kapitelüberschrift \"Operationen an den Blutgefäßen\" Kodes aus 8-836 im Exklusivum aufgeführt sind.
    Bei nicht perkutan-transluminaler Stentimplantation (z.B. 5-38a.11) käme es zum ZE06 (bewertetes ZE).
    Bei der perkutan-transluminalen Stentimplantation bei Aortenaneurysmen müsste dann einer der folgenden Kodes verwendet werden:
    8-836.f4, 8-836.g4, 8-836.h4 oder 8-836.j4.
    Diese Kodes führen dann in das ZE2005-23, das Sie allerdings nur abrechnen können, wenn dieses unbewertete ZE in den Budgetverhandlungen vereinbart worden ist.

    [mark=grey]Schöne Grüsse

    F. Nusser[/mark]

  • Schönen guten Tag allerseits,

    ich muss dieses Thema doch noch einmal aufwärmen.

    Mir ist nach wie vor bei der implantation von Gefäßstents der Untschied zwischen den OPS 5-830 und 5-83a nicht klar. Die bisherigen Antworten hier befriedigen mich nicht, da dies so meines Erachtens nicht aus dem OPS hervorgeht.

    Der OPS 5-830 includiert zwar sowohl die Ballonangioplastie, als auch die Implantation von Stents. Was ist aber, wenn ich gar keine Trombektomie gamacht habe, sondern \"nur\" eine Ballonangioplastie und eine Stenteinlage?

    Beim OPS für das perkutane Verfahren ( 8-836 ) wird für die offene Stentimplantation auf die 5-83a verwiesen.

    Beim OPS 8-38a findet sich zwar das inclusivum der Versorgung bei Aortenaneurysma, dies schließt aber die Verwendung in einem anderen Zusammenhang nicht aus ( dann hätte dies direkt im Text stehen müssen )

    Zu guter Letzt bleibt mir auch noch eine Frage, die ich als nicht-Gefäßchirurg habe, unbeantwortet, die bereits in einem anderen Thread gestellt wurde: Gbt es vielleicht einen Unterschied zwischen \"Stent\" und \"Stentprothese\" ?

    Was mich ebenfalls befremdet ist, dass es in den drei Jahren, seit diese Diskussion hier ursprünglich stattfand, scheinbar keine Klarstellungen dazu gegeben hat. Oder ist dieses Problem vielleicht allen anderen klar, nur mir fehlt der Durchblick ???
    :a_augenruppel:
    Ich wünsche noch einen schönen Tag,

  • hallo Herr Schaffert,

    (einer muß einen versuch unternehmen)

    Der prototyp
    -eines stents ist ein metallgitter-röhrchen
    -einer gefäßprothese ist ein kunststoff-schlauch (Dacron -Rohrprothese)
    Eine Stent-Prothese können Sie sich schaffen, wenn Sie das metallgitter-röhrchen in den schlauch einziehen.
    Stents und Stent-Prothesen sind technisch also verschiedene dinge - und werden auch verschieden eingesetzt. Stents in erster linie bei stenosen, zb 5-380.-. Stent-Prothesen in erster linie bei aneurysmen, av-fisteln (Leiste nach coro) oder trauma. Sofern offen eingebracht beim BAA 5-38a.-.

    TOR tor TOR 1:0 i werd verrückt fortsetzung vielleicht morgen

    mfg ETgkv

  • hallo Herr Schaffert,

    narrisch musste man nach dem 1:0 wirklich nicht werden.

    -fortsetzung des versuchs

    Die terminologie bei stent vs stentprothese ist immer etwas zeitgeistig.
    Für die kodierung hat man sich aber an den OPS zu halten.

    Im Deutschen Ärzteblatt wird \"Stentprothesen\" erst so richtig ab 2002* verwendet. Im letzten Artikel des DÄ (8.04.2005) zu \"Endovaskuläre Therapien von thorakalen Aortenläsionen\" sucht man stentprothese vergebens. Daraus wurde jetzt \"Stentgraft\". Dieser Art beschreibt ua auch den zugang! durch inzision. In einem ähnlichen art im NEJM vom 31.01. 2008 heißen die gleichen stentgrafts nun \"endograft\"

    Welcher name auch immer verwendet wird, bei der bauart stent in (oder um) gefäßprothese (s. gestriger teil) und bei offener einbringung: das müsste laut ops unter 5-38a codieren.

    * DÄ vom 26.04,2002 bzw dä 2002-99-a1165

    mfg ETgkv

  • Hallo miteinander,

    also als gefäßnaher Chirurg will ich mal versuchen meine Meinung darzulegen.

    1. Ich kann Herrn Schafferts Probleme gut nachvollziehen
    2. Stent ist nicht gleich Stentgraft (oder Stentprothese oder gecoverter Stent)

    Dazu verweise ich auf die Differenzierung im Bereich 8-84 ff zwischen:
    nicht medikamenten freisetzenden Stents (in den Koronarien als bare metal stent bezeichnet)- 8-840;
    medikamentenfreisetzende Stents 8-841 (DES- drug eluting stents);
    nicht medikamentenfreisetzende gecoverte Stents 8-842 (hier wird in Klammer extra der Begriff Stent-Graft ausgewiesen);
    bioresorbierbare Stents 8-843; selbstexpandierende Mikrostents 8-844; ungecoverte CP Stents -8-845 und gecoverte CP Stents (Cheatham platinum stent)

    Daraus resultiert, dass stent und stent-graft unterschiedliche Devices darstellen und somit das inclusivum bei 5-380 für den gecoverten Stent aus meiner Sicht nicht gilt.
    Damit erklärt sich auch das fehlende Incl. bei 5-38a.-
    Unklar bleibt für mich jedoch hier das excl. mit Verweis auf 8-836 und nicht auf 8-842. Der Unterschied zwischen 8-836d und e zu 8-842 ist für mich nicht klar, denn eine isolierte percutan transluminale Einlage von Prothesen (also ohne Drahtgeflecht) ist mir nicht bekannt.

    Schöne Grüße an alle

    Uwe Neiser