Beurlaubung oder abgebrochene stat. Behandlung wegen mangelnder Kapazi

  • Hallihallo,

    sofern ein Krankenhaus nachweisen kann, dass zum Aufnahmezeitpunkt eines Patienten zu einer elektiven OP nicht absehbar war, dass der Eingriff wegen mangelnder Kapazität (z.B. OP- oder Intensiv) nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden kann und der Patient deswegen entlassen und nach zwei, vier oder 6 Tagen erneut aufgenommen wird...

    Handelt es sich dann um eine Beurlaubungskonstellation (1 Fall), oder eine abgebrochene stationäre Behandlung mit Wiederaufnahme (zunächst 2 Fälle, potentiell aber Fallzusammenführung) ?

    mfG

    C. Hirschberg

  • Hallo Herr Hirschberg,
    hallo Forum,

    ich tendiere dazu, im vorliegenden Fall von einer Beurlaubungskonstellation auszugehen. Und zwar deshalb, weil eine gezielte, geplante Wiedereinbestellung des Patienten zum Zweck der Operation erfolgt. Bei einer Wiederaufnahme mit einer ggf. Fallzuammenführung würde ich diesen gezielten, geplanten Charakter eher in Abrede stellen.

    Aber vielleicht gibt es noch bessere Begründungen für die eine oder andere Konstellation.

    Gruß

    Der Systemlernende

  • Hallo,

    ich tendiere dazu hier keine Beurlaubung zu sehen.

    Siehe bitte dazu auch hier.

    Wenn das so weiter geht haben wir nur noch Pat. die zwischen Ihren teilweisen sehr langen Urlauben mal im Krankenhaus vorbeischauen. :d_zwinker:

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
    Sei nicht unglücklich vor der Zeit, denn was dich, als dir drohend, in Angst versetzt, wird vielleicht nie kommen. (Seneca)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    ich bin gespannt, wieviel Streiterei dies Regel hervorbringen wird.
    In diesem Fall hier würde ich aber von der Beurlaubung ausgehen, da doch alle Kriterien der Regel getroffen sind. Eine Auswahl an Gründen \"Warum\" ist ja nun mal nicht formuliert und deswegen gar nicht Grundlage.
    Hier wird ein noch nicht abgeschlossener Behandlungsablauf kurzfristig unterbrochen und dies mit Einverständnis des Arztes, so auch in der FPV 2006 beschrieben:
    \"Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen ist.\"
    Warum sollte man auf Grundlage dieser Formulierung oben genannten Fall nicht als Beurlaubung ansehen?

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    soviel vorweg: das diese beiden Perioden der stationären Versorgung zusammengehören ist auch für mich klar.

    Das dies grade unter dem Begriff BEURLAUBUNG stattfinden muss finde ich nicht besonders glücklich.
    Kann natürlich auch daran liegen das für mich der Begriff Beurlaubung anders besetzt ist.

    Wenn ich entsprechende Fälle durchspiele greifen die Wiederaufnahmeregelung
    nach § 2 KFPV 2005. (Prüfkriterium „Reihenfolge der Partitionen“ (Diagnostik-Operation)

    Würde doch dann auch bedeuten das die Wiederaufnahmeregel überflüssig ist. Oder?


    Warum sollte ich also diese Fälle zukünftig über den doch sehr strittigen Begriff der Beurlaubung zusammenführen?

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
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    • Offizieller Beitrag

    Guten Tag MiChu,

    die Wiederaufnahmeregel kann natürlich nicht generell wegfallen, hier werden doch ganz andere Sachverhalte geregelt. Dass in dem Beispiel höchstwahrscheinlich sowieso nur ein Fall resultiert, stimmt ja nicht auch in jedem anderen Fall.
    Warum Sie die Fälle wohl unter \"Beurlaubung\" zusammenführen müssen (wobei hier streng genommen keine Zusammenführung stattfindet, da es von vorne herein keine 2 Fälle gibt), steht in dem oben genannten Zitat aus der FPV 2006. Sie müssten dann schon erklären können, warum dieser Fall nicht im Sinne der Formulierung zu sehen ist. Ich kann hier jedenfalls kein Argument finden.
    Es gibt auch andere Regeln, die keine Freude machen, aber in ihrer pragmatischen Art doch einzuhalten sind. So z.B. die Regel der \"Verlegung\" bei Aufnahme innerhalb von 24 h nach Entlassung aus einem anderen Haus.

    Aber ich sagte ja auch, dass hier Streitigkeiten vorprogrammiert sind und es hier bestimmt unterhaltsam wird, ohne dabei näher auf den Unterhaltungswert eingehen zu wollen.

  • Hallo Herr Selter,
    genau das ist das Problem. Bei der zur Zeit im Raum stehenden Formulierung werden wir viele viele Diskussionen um die Begrifflichkeit führen.

    In diesem Sinne kann ich nur warten und hoffen.

    Mein Kalenderspruch zu dieser Woche hat das Thema wohl vorausgesehen:

    [mark=skyblue]Die Geschichte der Menschheit wiederholt sich,
    aber jedes Mal kostet es ein bisschen mehr.
    (Katharina Neumann)[/mark]

    Gruß

    MiChu :sonne:

    Gruß

    MiChu ;)
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