Hallihallo,
sofern ein Krankenhaus nachweisen kann, dass zum Aufnahmezeitpunkt eines Patienten zu einer elektiven OP nicht absehbar war, dass der Eingriff wegen mangelnder Kapazität (z.B. OP- oder Intensiv) nicht zum geplanten Zeitpunkt stattfinden kann und der Patient deswegen entlassen und nach zwei, vier oder 6 Tagen erneut aufgenommen wird...
Handelt es sich dann um eine Beurlaubungskonstellation (1 Fall), oder eine abgebrochene stationäre Behandlung mit Wiederaufnahme (zunächst 2 Fälle, potentiell aber Fallzusammenführung) ?
mfG
C. Hirschberg