Perinataler Schwerpunkt

  • Hallo Forum!

    Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner \"Vereinbarung über Massnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen\" vom 20.9.05 unter anderem die Bedingungen für einen perinatalen Schwerpunkt definiert. Kann mir in diesem Zusammenhang jemand folgende Fragen beantworten:
    1. Wie ist der Begriff \"angeschlossene Kinderklinik\" zu verstehen?
    2. Muss diese Kinderklinik räumlich oder organisatorisch angeschlossen sein?
    3. Muss diese Kinderklinik im Krankenhausplan erscheinen?
    4. Gibt es irgendwelche Leitlinien oder ähnliches, die Erläuterungen oder verbindliche Definitionen enthalten?

    Gruß aus Hamburg

    Manfred Nast

  • Hallo nast,
    nachdem beim Level 1 und 2 eine \"Wand an Wand\"-Situation bzw. ein Transport innerhalb eines Gebäudes bzw. eines Gebäudekomplexes ohne Transport mit dem Kfz. gefordert wird, gehe ich bei dem Begriff \"angeschlossen\" von einer relativ nahen räumlichen Beziehung des Kreißsaals zur Kinderklinik aus. Das kann bedeuten, dass die Klinik sich in unmittelbarer Nähe befindet, aber nicht verbunden ist.
    Eine genaue Angabe der Entfernung oder der Transportzeit wäre hilfreich, ist aber nicht definiert. Eine organisatorische Anbindung wäre sicher auch ausreichend, da hier die Präsenz des Neonatologen zur Geburt, und auf die kommts ja an, gewährleistet werden kann.
    Gruß

    Dr.Gerhard Fischer
    Medizincontroller/Frauenarzt

  • Hallo Herr Nast!

    Meine Anfrage beim GBA hat ergeben, dass für das Level 3 nicht unbedingt eine räumliche Anbindung an eine Kinderklinik gegeben sein musss. Vielmehr kann auch eine Kooperation mit einer Kinderklinik dieses Kriterium erfüllen. :baby:
    Der GBA hat heute übrigens eine Checkliste mit den Kriterien für die Frühgeborenen Versorgung veröffentlicht.

    Grüße aus Köln

    carjo

  • Hallo carjo,

    das mit der räumlichen Anbindung ist eine interessante Information. Es gibt dazu wohl noch nichts Schriftliches?

    Außerdem stellt sich für uns die Frage, ob die 24-Stunden-Präsenz eines pädiatrischen Dienstarztes mit einer Rufbereitschaft erfüllt ist. Haben Sie dazu evtl. auch schon etwas gehört?

    Viele Grüße

    H. Bürgstein
    Brühl

  • Hallo Herr Bürgstein

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    das mit der räumlichen Anbindung ist eine interessante Information. Es gibt dazu wohl noch nichts Schriftliches?

    Leider habe ich dies nur fernmündlich vom GBA mitgeteilt bekommen.
    Ich bemühe mich aber um eine schriftliche Stellungnahme.

    Zitat


    Original von Bürgstein:
    Außerdem stellt sich für uns die Frage, ob die 24-Stunden-Präsenz eines pädiatrischen Dienstarztes mit einer Rufbereitschaft erfüllt ist.

    Laut GBA ist eine Rufbereitschaft ausreichend, aber leider liegt mir diese Information auch nicht in schriftlicher Form vor.
    Sobald ich Informationen in schriflicher Form vorliegen habe, werde ich diese hier einstellen.


    Viele Grüße

    carjo

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die Antworten. Es zeigt sich wieder einmal, dass der Teufel im Detail liegt. Grundsätzlich ist es möglich, dass zwei Kliniken mit gleichen Voraussetzungen von den Kostenträgern unterschiedlich behandelt werden und dass z. B. auch Schiedsausschüsse unterschiedlich entscheiden. Ich will ja gar nicht auf Einzelfallgerechtigkeit pochen, aber wenn trotz äußerst detaillierter Regeln kein wirklicher Gewinn an Entscheidungssicherheit resultiert, führt sich das System ad absurdum.

    Trotzden wünsche ich einen guten Wochenanfang!

    Manfred Nast