Hallo Forum!
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner \"Vereinbarung über Massnahmen zur Qualitätssicherung der Versorgung von Früh- und Neugeborenen\" vom 20.9.05 unter anderem die Bedingungen für einen perinatalen Schwerpunkt definiert. Kann mir in diesem Zusammenhang jemand folgende Fragen beantworten:
1. Wie ist der Begriff \"angeschlossene Kinderklinik\" zu verstehen?
2. Muss diese Kinderklinik räumlich oder organisatorisch angeschlossen sein?
3. Muss diese Kinderklinik im Krankenhausplan erscheinen?
4. Gibt es irgendwelche Leitlinien oder ähnliches, die Erläuterungen oder verbindliche Definitionen enthalten?
Gruß aus Hamburg