Liebes Forum,
auf einem etwas betagten Formular unserer Patientenverwaltung erscheint bei der Abklärungsuntersuchung (\"vorstationäre Behandlung\") eine Liste mit gesondert berechenbaren Leistungen. Es handelt sich vornehmlich um CT-Untersuchungen (med.-technische Großgeräte), welche nach dem DKG-NT (NT=Nebenkostentarif)zusätzlich zur vorstationären Pauschale berechnet werden können.
Kann mir jemand helfen, die rechtlichen Grundlagen einer solchen zusätzlichen Abrechnung zu verstehen? Eröffnet der DKG-NT generell die Möglichkeit, ambulante Instituts- oder Krankenhausleistungen abzurechnen, welche nicht in § 115b gelistet sind? Wie wird das im Budget berücksichtigt?
herzlichen Dank und freundliche Grüsse