Prästat. Leistungen den KH in Rechnung stellen?

  • Hallo!
    Ich habe mich heute mit einem niedergelassenen Kollgen unterhalten, der meinte, dass die Niedergelassenen eigentlich den Krankenhäusern die Leistungen, die sie präop oder auch postop. erbringen (BB, Rö Tx, Fäden ziehen, Wundkontrolle...)in Rechnung stellen könnten, denn diese Leistungen seien ja den KH mit der DRG vergütet. Der Nidergelassene bekäme zwar auch Geld hierfür, aber er würde ja dann Geld, dass für den ambulanten Sektor bestimmt ist für eigentlich stat. gedachte Leistungen verbraten und damit den Topf für alle kleiner machen. Es gäbe anscheinend schon Kollegen, die gegenüber den KH nach GOÄ abrechnen und dies auch bezahlt bekämen.
    Wie sieht das Forum dies?

    [arial]MfG

    [c=blue]Leisure 17[/c][/arial]

  • Hallo,

    es gab da Meinungsverschiedenheiten zwischen den KVen und Krankenhäusern.
    Die Kven argumetierten, es gibt eine 14-tägige Nachbehandlungs-
    pflicht der Krankenhäuser die mit den DRG abgegolten wären.
    Sie ermutigten Ihre Vertragsärzte diese Leistungen
    gegenüber den Krankenhäusern abzurechnen und nicht den Honorar-
    topf zu belasten.
    Die Krankenhausgesellschaften argumentierten ambulante
    Nachbehandlungsleistungen seinen nicht kalkuliert worden
    und entsprechen in der Folge auch gar nicht dem Versorgungsauftrag.
    Daraufhin verweigerten teilweise Ärzte die poststationäre
    Behandlung in ihren Praxen.
    Im Ergebnis mußte jedoch die KV (hier die in Hessen) einlenken
    und empfiehlt nun aktuell Ihren Vertragsärzten nun doch die
    Leistung gegenüber der KV abzurechnen aber mit einer
    Pseudonummer zu versehen.
    Betreffend der präoperativen Diagnostik (Laryngoskopie o.ä.)
    vertreten wir die Meinung, nur wer bestellt (Konsil), bezahlt.

    Viele Grüsse

    Jens Horstmann
    Rotes Kreuz Krankenhaus Kassel Gemeinnützige GmbH
    Finanz- und Rechnungswesen/EDV