Hallo Forum,
wir hatten einen Pat. mit stenosierenden ösophagustumor und PEG. Wegen zunehmenden Schluckbeschwerden wurde die Nahrung und Volumen über die PEG gegeben. Darf ich die R63.3 neben der Z43.1 kodieren?
Danke TOK-HUE
R63.3 Ernährungsprobleme und unsachgemäße Ernährung
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Guten Morgen!
Falls ein Aufwand dokumentiert ist (z.b. Pflege - bestücken der PEG,mörsern der Medi´s usw.) würde ich es dazu kodieren -
Hallo zusammen!
Möglicherweise ist doch die R13.0 oder R13.9 zutreffender. Siehe auch hier
Aus dem mittlerweile frostigen Westfalen
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Hallo Forum,
die R63 ist eine ewiger Streitpunkt, da die Kliniker es kodieren, um die Fehlernährung festzuhalten. Ich schmeiße das alles wieder raus, die Pateintenen kommen ja in der Regel nicht zur Ernährungsberatung (Natürlich gibt es Ausnahmen). Leider ist die R63 gruppierungsrelevant. Im vorstehenden Beispiel würde ich auch zur Dysphagie tendieren.
Gruß
merguet
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Hallo!
Meines Erachtens würde die korrekte Kodierung in diesem Falle wie folgt lauten:
R 13 Dysphagie
Z 93.1 Vorhandensein eines Gastrostomas:noo: Mit \"Versorgung eines Gastrostomas\" ist nicht der pflegerische Aufwand gemeint. Daher kann dieser Kode nicht dafür verwendet werden, um den Aufwand der Medikamentengabe, Nahrungszufuhr, Pflege der Einstichstelle etc. darzustellen. Mit Versorgung (ähnlich wie b.d. Versorgung des Kolostomas) ist der ärztlich chirurgische Aufwand gemeint.
Grüße von
myrules -
Zitat
Original von myrules:
Hallo!:noo: Mit \"Versorgung eines Gastrostomas\" ist nicht der pflegerische Aufwand gemeint. Daher kann dieser Kode nicht dafür verwendet werden, um den Aufwand der Medikamentengabe, Nahrungszufuhr, Pflege der Einstichstelle etc. darzustellen. Mit Versorgung (ähnlich wie b.d. Versorgung des Kolostomas) ist der ärztlich chirurgische Aufwand gemeint.
Grüße von
myrules
Guten Morgen,
sehen das die anderen Forummitglieder auch so?
Z43.-
Inkl.: Toilette und Reinigung
Excl.: Künstliche Körperöffnungen ohne Versorgungsnotwendigkeit. Beispiel: Hartmann - Pflege - Set.Kapitel Z40-Z54
Hinw.: Die Kategorien Z40-Z54 dienen der Angabe eines Betreuungsgrundes. Sie können bei Patienten benutzt werden, die bereits wegen einer Krankheit oder Verletzung behandelt wurden, aber nachsorgende oder prophylaktische Betreuung.... und und... zur Behandlung von Restzuständen... erhalten.Z93.-
Excl. Künstliche Körperöffnungen, die der Beobachtung oder Versorgung bedürfen - Z43.- .Kann ich definiiv den Pflegeaufwand z.B. durch das Hartmann - Pflege -Set nicht über Z43.- abbilden?
Gruß
B. Schrader