Verehrtes Forum,
wenn ich Z89.0 als Hauptdiagnose angebe, wird der Fall der Fehler-DRG 961Z (unzulässige Hauptdiagnose) zugeordnet. Ich finde aber weder in den Kodierrichtlinien noch im ICD-Katalog einen Hinweis darauf, dass diese Diagnose nicht als Hauptdiagnose verwendet werden darf.
Habe ich etwas überlesen oder steckt hier der Fehler im System?
Auf Antworten freut sich
S.Maier